Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/07/0314-03
Grunddaten
- Betreff:
-
Pachtnachlässe auf städtischen landwirtschaftlich genutzten Pachtflächen für Maßnahmen zur Erhöhung der Biodiversität
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Antragsteller/in:
- Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion DIE LINKE und PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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27.09.2023
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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18.10.2023
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Beschlussvorschlag
Im besonderen öffentlichen Interesse wird landwirtschaftlichen Betrieben auf Antrag 5 % Pachtnachlass gewährt, wenn diese für das Vorjahr eine Erfüllung des “Reduktionskonzeptes Biodiversitätsgefährdende Stoffe”, hier insbesondere des Kriteriums der Checkliste „Integrierter Pflanzenschutz“, nachgewiesen haben. Dies gilt nur für Verträge, die neu abgeschlossen bzw. verlängert werden und Pachten nach dem aktuellen Grundstücksmarktbericht für Neuverpachtung beinhalten. Für Neupachtende kann der Pachtnachlass nach Ablauf des ersten Bewirtschaftungsjahres auf Antrag rückwirkend erstattet werden. Zertifiziert biologisch wirtschaftenden Betrieben wird der Preisnachlass bei Verlängerung bzw. Neuabschluss von Verträgen auf Antrag grundsätzlich gewährt. Der Preisnachlass gilt zunächst für die ersten 6 Pachtjahre, in denen die Voraussetzungen stichprobenartig überprüft werden. Nichterfüllung der Bedingungen bewirkt eine Streichung des Pachtnachlasses.
Sachdarstellung
In Umsetzung des Beschlusses "Konzept für Pachtnachlässe auf städtischen landwirtschaftlich genutzten Pachtflächen" (BV-P/07/0180) sowie unter Berücksichtigung der Erläuterungen dazu in der Sachdarstellung des Beschlusses "Finanzierung besonderer Leistungen für den Biodiversitätsschutz auf landwirtschaftlichen Flächen" (BV-V/07/0534) soll im besonderen öffentlichen Interesse die im Beschluss ausgewiesenen Pachtpreisnachlässe gewährt werden. Das besondere öffentliche Interesse besteht an einer zunehmend nachhaltigen Landwirtschaft auf städtischen Flächen und damit verbunden auch darüber hinaus. Insbesondere besteht das besondere öffentliche Interesse im Schutz der Gesundheit, der Natur und ihrer Artenvielfalt durch den Verzicht auf Glyphosat und Neonicotinoide durch die Landwirte und generell durch die Einsparung von Pflanzenschutzmitteln durch Maßnahmen des integrierten Pflanzenschutzes.
Dazu hatte die Bürgerschaft zusammen mit der GAI e.V. ein "Reduktionskonzept Biodiversitätsgefährdende Stoffe" entwickelt, vereinbart und beschlossen (BV-V/07/0406-01). Teil dieses Konzeptes ist eine „Checkliste integrierter Pflanzenschutz“, nach der maximal 60 Punkte als Gesamtscore erreichbar wären. Dort ist ebenfalls als überprüfbares Ziel und als Anspruch fixiert, dass jeder Einzelbetrieb ab 2024 mindestens 36 von 60 Punkten erreichen sollte (Reduktionskonzept, Seite 7; Folgejahre steigendes Niveau auf 48 Punkte ab 2028). In diesem Rahmen ist die im Beschluss angeführte Checklistenerfüllung einzuordnen.
Ebenfalls Teil des Reduktionskonzeptes Biodiversitätsgefährende Stoffe ist im Übrigen u.a. die Verpflichtung ein betriebsspezifisches Betriebsnaturschutzkonzept zu erstellen, dazu eine qualifizierte Betriebsnaturschutznaturberatung in Anspruch zu nehmen und die Umsetzung des Konzeptes entsprechend regelmäßig zu dokumentieren und fortzuschreiben.
Mit der Pachtreduktion wird im Sinne des besonderen öffentlichen Interesses inhaltlich fokussiert und prinzipiell nachprüfbar die Umsetzung einer nachhaltigen Landwirtschaft akzentuiert unterstützt. Die Universität- und Hansestadt Greifswald würdigt durch die Pachtreduktion den Mehraufwand, den Landwirte zur Konzepterfüllung in Kauf nehmen. Der Mehraufwand stellt sich insbesondere dar als Mehrkosten für zusätzliche Arbeitsgänge und auch Arbeitszeit, die seitens der Betriebsleitung für die Entwicklung, Konzeption, Umsetzung, Evaluation und Dokumentation zusätzlicher Maßnahmen für den Biodiversitätsschutz bzw. die Einsparung von biodiversitätsgefährdenden Stoffen sowie für die dazu nötigen Absprachen mit der Betriebsnaturschutzberatung, Behörden, Landeigentümern, Nachbarbetrieben und der GAI-Geschäftsstelle aufgebracht wird. Der entsprechende Aufwand ist nicht bereits durch Förderprogramme abgedeckt oder anderweitig honoriert insoweit ist das Kriterium der Zusätzlichkeit erfüllt und eine Doppelhonorierung ausgeschlossen.
Die Pachtreduktion kann in diesem Sinne als pauschale Honorierung einer erbrachten Leistung für den Schutz von öffentlichen Gütern (Gesundheit, Artenschutz) betrachtet werden.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Ja |
2024 |
Finanzhaushalt |
Ja |
2024 |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
04 |
55502/44110000/88000.14260 |
Pachten Landwirtschaft Alleineigentum innerhalb Stadtgrenze/umsatzsteuerfrei § 4 Nr. 12 a UstG |
17.123,62 |
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2 |
04 |
55502/44110000/88010.14230 |
Pachten Landwirtschaft Miteigentum/umsatzsteuerfrei § 4 Nr. 12 a UstG |
945,61 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
2024 |
388.100 |
388.100 |
17.123,62 |
|
2 |
2024 |
623.200 |
623.200 |
945,61 |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
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Folgekosten (Ja oder Nein)? |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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