Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0889-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Bewohnerparkgebührenordnung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 32.2 Amt für Bürgerservice und Brandschutz/Abteilung Straßenverkehr und Gewerbe
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA)
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Beratung
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15.01.2024
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Digitalisierung und öffentliche Ordnung (WA)
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Beratung
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17.01.2024
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●
Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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29.01.2024
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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22.02.2024
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Beschlussvorschlag
- Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt eine Gebührenverordnung für das Ausstellen von Parkausweisen für Bewohner (Bewohnerparkgebührenverordnung), deren Wortlaut als Anlage 1 der Beschlussvorlage beigefügt worden ist.
- Die Bürgerschaft beschließt die Aufhebung der am 23.02.2023 (Beschlussnummer: BV-V/07/0704) beschlossenen Bewohnerparkgebührenordnung in Form einer Aufhebungssatzung.
Sachdarstellung
Ziffer 1
Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13.06.2023 -BVerwG 9 CN 2.22 klärte sich, dass die Bewohnerparkgebühren aufgrund der bundesrechtlichen Vorgabe zwingend in Form einer Rechtsverordnung zu erlassen sind.
Aufgrund der Vorgabe, dass die Festsetzung der Bewohnerparkgebühren durch Erlass einer Rechtsverordnung zu erfolgen hat, wurde die alleinige Zuständigkeit des Oberbürgermeisters angenommen.
Im Zuge der weiteren Umsetzung setzte sich die Verwaltung mit dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts M-V vom 27.02.2018 – 1 K 21/14 auseinander. Dieses Urteil drückt sich dahingehend aus, dass es sich bei den Parkgebühren inhaltlich um eine Entgeltabgabe handelt und daher nach § 22 Abs. 3 Nr. 11 KV M-V zwingend eine Beschlussfassung der Gemeindevertretung erforderlich ist.
In der Rechtsverordnung sind 90 € für das Ausstellen für einen Bewohnerparkausweis veranschlagt. Hierbei handelt es sich um einen Vorschlag.
Ziffer 2
Die zuvor geltende Bewohnerparkgebührenordnung muss mit dem formellen Rechtsakt einer Aufhebungssatzung aufgehoben werden.
Bei dieser Version wurde die Anlage 2 „Aufhebungssatzung Bewohnerparkgebührenordnung“ ausgetauscht.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
ja |
2024 |
Finanzhaushalt |
ja |
2024 |
|
Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
|
1 |
07 |
12301/ 43190000/ 11200.10000 |
Verkehrszulassung und Führerscheinstelle/sonstige öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte/Verwaltungsgebühren |
333.000,00 |
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|
HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
|
1 |
2024 |
660.000,00 |
327.000,00 |
0,00 |
|
|
HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
|
|
|
Folgekosten (Ja oder Nein)? |
|
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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Auswirkungen auf den Klimaschutz
Ja, positiv |
Ja, negativ |
Nein |
x |
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Begründung:
Die Parkraumbewirtschaftung mit angemessenen Preisen ist ein wichtiger Beitrag, um die Anzahl der Fahrzeuge in der Stadt zu reduzieren. Als mögliche Alternative zum Auto kann das Fahrrad oder der ÖPNV genutzt werden. Diese Maßnahmen sind wichtige Beiträge zur Erreichung der Klimaschutzziele
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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32,2 kB
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2
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öffentlich
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25,3 kB
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