Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0889-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt eine Gebührenverordnung für das Ausstellen von Parkausweisen für Bewohner (Bewohnerparkgebührenverordnung), deren Wortlaut als Anlage 1 der Beschlussvorlage beigefügt worden ist.
  2. Die Bürgerschaft beschließt die Aufhebung der am 23.02.2023 (Beschlussnummer: BV-V/07/0704) beschlossenen Bewohnerparkgebührenordnung in Form einer Aufhebungssatzung.

 

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Sachdarstellung

 

Ziffer 1

Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13.06.2023 -BVerwG 9 CN 2.22 klärte sich, dass die Bewohnerparkgebühren aufgrund der bundesrechtlichen Vorgabe zwingend in Form einer Rechtsverordnung zu erlassen sind. 

Aufgrund der Vorgabe, dass die Festsetzung der Bewohnerparkgebühren durch Erlass einer Rechtsverordnung zu erfolgen hat, wurde die alleinige Zuständigkeit des Oberbürgermeisters angenommen.  

Im Zuge der weiteren Umsetzung setzte sich die Verwaltung mit dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts M-V vom 27.02.2018 – 1 K 21/14 auseinander. Dieses Urteil drückt sich dahingehend aus, dass es sich bei den Parkgebühren inhaltlich um eine Entgeltabgabe handelt und daher nach § 22 Abs. 3 Nr. 11 KV M-V zwingend eine Beschlussfassung der Gemeindevertretung erforderlich ist. 

In der Rechtsverordnung sind 90 € für das Ausstellen für einen Bewohnerparkausweis veranschlagt. Hierbei handelt es sich um einen Vorschlag.

 

 

 

Ziffer 2

Die zuvor geltende Bewohnerparkgebührenordnung muss mit dem formellen Rechtsakt einer Aufhebungssatzung aufgehoben werden.

 

 

Bei dieser Version wurde die Anlage 2 „Aufhebungssatzung Bewohnerparkgebührenordnung“ ausgetauscht.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

ja

2024

Finanzhaushalt

ja

2024

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

07

12301/ 43190000/ 11200.10000

Verkehrszulassung und Führerscheinstelle/sonstige öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte/Verwaltungsgebühren

333.000,00

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

2024

660.000,00

327.000,00

0,00

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

x

 

 

 

Begründung:

Die Parkraumbewirtschaftung mit angemessenen Preisen ist ein wichtiger Beitrag, um die Anzahl der Fahrzeuge in der Stadt zu reduzieren. Als mögliche Alternative zum Auto kann das Fahrrad oder der ÖPNV genutzt werden. Diese Maßnahmen sind wichtige Beiträge zur Erreichung der Klimaschutzziele

 

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Beschlüsse

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15.01.2024 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - ungeändert abgestimmt

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17.01.2024 - Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Digitalisierung und öffentliche Ordnung (WA) - ungeändert abgestimmt

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29.01.2024 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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22.02.2024 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen