Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0932

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

 

  1. Die Bauleistungen für die Umgestaltung der Baustraße (Nordseite) werden im Rahmen genehmigter Haushaltsmittel entsprechend den vergaberechtlichen Vorschriften ausgeschrieben und vergeben.

 

  1. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
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Sachdarstellung

Die Beschlussvorlage soll als Grundsatzbeschluss gefasst werden, damit das Straßenbauvorhaben „Umgestaltung der Baustraße (Nordseite)“ auch nach der geplanten Änderung der Kommunalverfassung M-V, die voraussichtlich am 09.06.2024 in Kraft treten soll, unverzüglich weiter realisiert werden kann. Nach dem derzeitigen Gesetzesentwurf ist vorgesehen, dass die Gemeindevertretung über die Einleitung von Vergabeverfahren zu entscheiden hat, die nicht dem Bereich der laufenden Verwaltung zuzuordnen sind.

Im Oktober 2022 wurden die Leistungen für die Planung der Umgestaltung der Baustraße (Nordseite) beauftragt.

Im Zusammenhang mit dem „Tag der Städtebauförderung“ am 13.05.2023, welcher unter dem Motto „Wir im Quartier“ stattfand, wurde eine Bürgerbeteiligung durchgeführt, um die Belange der Bürger*innen und Anwohner*innen in den weiteren Planungsphasen berücksichtigen zu können. Mit der Aktion wurde auch darauf aufmerksam gemacht, wie die Städtebauförderung das Bild von Städten verändert und die Möglichkeit schafft, das Zusammenleben in der Nachbarschaft zu stärken. Es gab die Möglichkeit sich auf dem Internetportal der Stadt zu beteiligen bzw. sich das Projekt im Stadthaus anzusehen und sich mittels Fragebogen zu äußern. Im Stadtblatt und der Ostsee- Zeitung wurde ebenfalls darüber informiert.

 

Die Wünsche und Anregungen wurden geprüft. Im Ergebnis dessen sollen Fahrradabstellanlagen errichtet, Bäume und Sträucher gepflanzt sowie die Voraussetzungen für die Errichtung von zwei E- Ladesäulen geschaffen werden. Die Gestaltung des nördlichen Abschnittes der Baustraße orientiert sich weitestgehend an den bereits fertiggestellten Straßenzügen in der Fleischervorstadt. Die Verkehrsflächen sollen grundhaft ausgebaut werden. Dabei erhält die Fahrbahn eine Schwarzdecke und wird im Einbahnstraßenverkehr geführt. Die Gehwege erhalten ein Laufband aus Klinkerpflaster und die Straßenbeleuchtung wird mit insektenfreundlicher LED- Technik ausgestattet. Die Entwurfsplanung wurde am 25.10.2023 in der OTV Innenstadt und am 07.11.2023 dem Bauausschuss vorgestellt. Die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung und die Präsentation der Planung können auf der Internetseite der UHGW unter - Große Tiefbaumaßnahmen (greifswald.de) - eingesehen werden.

 

Im Anschluss wurde der Antrag auf Fördermittel beim Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung in Schwerin gestellt. Dieser ist mit Schreiben vom 06.03.2024 positiv beschieden worden.

 

Gemäß den Vorgaben der VOB wird dazu (voraussichtlich im August 2024) eine öffentliche Ausschreibung erfolgen.

Der Zuschlag wird auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot erteilt. Daneben werden ohnehin Nachweispflichten für die Bieter auferlegt, die die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit gemäß § 6a VOB/A belegen und seitens der Verwaltung zu prüfen sind. So kann der Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle ihres Sitzes oder Wohnsitzes verlangt werden. Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit können Bestätigungen einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung, die Vorlage von Jahresabschlüssen, eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre oder auch der Nachweis eines bestimmten Mindestjahresumsatz gefordert werden. Auch können zum Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit Angaben und Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, verlangt werden. Die Abfrage von Angaben über Fachkräfte und deren berufliche Befähigung, technische Ausrüstung und andere Informationen, die für die Umsetzung des Vergabeverfahrens von Bedeutung sind, ist ebenso möglich. Diese Aufzählung der Nachweise ist nur beispielhaft und nicht abschließend.

 

Aufgrund der Bedeutung hat die Bürgerschaft über die Einleitung und Ausgestaltung des Vergabeverfahrens als wichtige Angelegenheit zu entscheiden.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

ja

2024 ff

Finanzhaushalt

ja

2024 ff

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

SSV 161

51103020/52692000/52692.40021

Aufwendungen für das SSV, Investitionsanteil für öff. Nutzbare Objekte- Baustraße (Nordseite)

1.800.000,00

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

EMÜ 2023

               47.392,94

 

 

2

2024

750.000,00

 

0,00

3

2025

800.000,00

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

2

 

2026 ff.

 

 

2028 ff.

54100/52333000/67000.51010

 

55100/52311000/58100.51000

 

Straßenbeleuch-

tung

 

Grünpflege

 

4.000,00

 

 

2.000,00

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

x

x

 

 

Begründung:

Positiv:

- Anschluss der Regenentwässerung an das zentrale Netz des Abwasserwerkes

- Pflanzung von Bäumen und Sträuchern zur Reduzierung von CO 2 und als Nahrungsquelle für

  Insekten und Vögel bzw. zur Schaffung von Brutplätzen

- Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30km/h und Aufpflasterungen im Anschlussbereich an die

  Bahnhofstraße und daraus folgend eine Reduzierung des CO2- Ausstoßes

- Aufstellung von Abstellanlagen (Fahrradbügel) als Anreiz zur Nutzung von Fahrrädern

- Ausstattung der neuen Beleuchtungsanlagen mit moderner LED Technik und

  insektenfreundlichen Leuchtmitteln

- Schaffung der Voraussetzungen zur Installation/ Montage von zwei E- Ladesäulen

 

 

Negativ:

- Verbrauch von Ressourcen im Rahmen der Durchführung der Baumaßnahme

- Reduzierung von Stellplätzen für die Anwohner infolge der freizuhaltenden Flächen für die

  Feuerwehr im Rettungsfall und den damit im Zusammenhang stehenden Park- Such- Verkehr im

  Stadtteil

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Beschlüsse

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06.05.2024 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - ungeändert abgestimmt

Erweitern

13.05.2024 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

Erweitern

27.05.2024 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen