Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/08/0129
Grunddaten
- Betreff:
-
Schulrechtliche Errichtung des "Inklusiven Schulzentrums am Ellernholzteich" am Interimsstandort „Sporthalle Feldstraße“ zum Schuljahr 2026/2027
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 41.7 Amt für Bildung, Kultur und Sport/Schulverwaltung/Sportentwicklung/Jugend
- Beteiligt:
- Dezernat II, Bauwesen, Umwelt, Bürgerservice und Brandschutz; 01 Der Oberbürgermeister; 20 Amt für Finanzen; 30 Rechtsamt; 41 Amt für Bildung, Kultur und Sport; 23 Immobilienverwaltungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsteilvertretung Innenstadt (OTV In)
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Beratung
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06.03.2025
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA)
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Beratung
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10.03.2025
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Erledigt
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Ausschuss für Bauwesen, Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit (BuK)
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Beratung
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11.03.2025
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur, Universität, internationale Beziehungen und Wissenschaft (BiA)
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Beratung
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12.03.2025
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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17.03.2025
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Erledigt
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Senat (S)
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Beratung
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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31.03.2025
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:
-
Die schulrechtliche Errichtung eines neuen Schulstandortes.
Zum Schuljahr 2026/2027 wird zunächst an einem Interimsstandort in einer in Modulbauweise errichteten temporären Einrichtung an der Sporthalle Feldstraße in Greifswald das „Inklusive Schulzentrum am Ellernholzteich“ als Regionale Schule mit Grundschule aufwachsend mit der Klassenstufe 1 als zweizügige Schule zum Schuljahr 2026/2027 errichtet. Der Hortbetrieb erfolgt durch den Eigenbetrieb „Hansekinder“.
- Mit dem Schuljahr 2028/2029 erfolgt die Fortführung des „Inklusiven Schulzentrums am Ellernholzteich“ als zwei- bis dreizügige Regionale Schule mit dreizügiger Grundschule am Standort der Osnabrücker Straße in Greifswald.
Sachdarstellung
Mit Bescheid vom 04.03.2020 genehmigte die oberste Schulbehörde des Landes Mecklenburg-Vorpommern die Errichtung einer Regionalen Schule mit Grundschule gem. § 12 Abs. (4) SchulG M-V mit der Auflage, den konkreten Termin, ab dem die Schule den Schulbetrieb aufnimmt, nach Schaffung der erforderlichen Voraussetzungen durch den Schulträger im Rahmen einer erneuten Beschlussfassung festzulegen und zur Genehmigung bei der obersten Schulbehörde gemäß § 108 SchulG M-V vorzulegen.
Gemäß § 108 des Schulgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern erfolgen Beschlüsse der Schulträger über Errichtung, Organisationsänderung und Aufhebung von Schulen auf der Grundlage einer genehmigten Schulentwicklungsplanung. Gemäß § 108 Abs. 2 SchulG M-V sind die Schulträger verpflichtet, die im Schulentwicklungsplan enthaltenen Vorgaben umzusetzen.
Die Erforderlichkeit einer Regionalen Schule mit Grundschule ergibt sich aus der Schulentwicklungsplanung des Landkreises Vorpommern-Greifswald. Gemäß der aktuellen Schulentwicklungsplanung 2022/23 bis 2026/27 des Landkreises Vorpommern-Greifswald ist vorgesehen, das Schulzentrum Regionale Schule mit Grundschule ab dem Schuljahr 2026/27 aufwachsend ab Jahrgangsstufe 1 zu betreiben.
Nach derzeitigem Planungsstand soll das „Inklusive Schulzentrum am Ellernholzteich“ mit Hort, Sporthalle und Außenanlagen zum Schuljahr 2028/2029 fertiggestellt sein.
Ursprünglich sollte das „Inklusive Schulzentrum am Ellernholzteich“ als Regionale Schule mit Grundschule am Standort Osnabrücker Straße in Greifswald zum Schuljahr 2026/2027 errichtet werden, doch auf Grund von Verzögerungen im Projektablauf muss auf die temporäre Interimslösung an der Sporthalle Feldstraße in Greifswald ausgewichen werden.
Die vorhandenen Grundschulen haben keine Möglichkeiten mehr, zusätzliche Klassen aufzunehmen. Sie arbeiten schon seit mehreren Jahren mit mehr Klassen, als vorgesehen. Außerdem soll planmäßig ein Aufwuchs im Schulzentrum stattfinden, um bei dessen baulicher Fertigstellung bereits mit entsprechenden Klassen und erforderlichem pädagogischen Personal arbeiten zu können. Durch die Gründung zum Schuljahr 2026/27 ist es auch möglich, gemeinsam mit der neuen Schulleitung die Schulausstattung sowie notwendige Lehr- und Lernmittel zu planen.
Im Schuljahr 2026/27 sollen zwei Klassen mit bis zu jeweils 24 Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufe 1 am Interimsstandort an der Sporthalle Feldstraße in Greifswald eingeschult werden.
Im Schuljahr 2027/28 sollen zwei weitere Klassen mit bis zu 24 Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufe 1 am Interimsstandort an der Sporthalle Feldstraße in Greifswald eingeschult werden.
Die Hortbetreuung soll an diesem Standort ebenfalls sichergestellt sein, teilweise in Doppelnutzung (bis max. 50 %). Die Schülerspeisung wird gewährleistet.
Im ersten Jahr, dem Schuljahr 2026/2027, werden somit zwei 1. Klassen mit insgesamt 48 Schülerinnen und Schülern beschult. Im zweiten Jahr, dem Schuljahr 2027/2028, werden zusätzlich zwei 1. Klassen mit 48 Schülerinnen und Schülern eingeschult werden können. Somit werden dann insgesamt 96 Schülerinnen und Schülern am Interimsschulstandort an der Sporthalle Feldstraße in Greifswald unterrichtet.
Der Interimsstandort am Standort Sporthalle Feldstraße in Greifswald wird nicht barrierefrei sein. Aus baulichen Gründen kann das umfangreiche Angebot für Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Förderschwerpunkten Sehen, Hören bzw. körperliche und motorische Entwicklung am Standort der Feldstraße nicht vorgehalten werden. Dies wird dann im neuen Schulzentrum am Standort Osnabrücker Straße möglich sein.
Das vorgeschlagene Vorgehen ist mit dem Landkreis Vorpommern-Greifswald und dem Bildungsministerium Mecklenburg-Vorpommern abgestimmt.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Nein |
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Finanzhaushalt |
Nein |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
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Folgekosten (Ja oder Nein)? |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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