Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/08/0150
Grunddaten
- Betreff:
-
Mehr Freiheit in Greifswalder Grünflächen: Überregulierung beenden – Angrillen ermöglichen
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Antragsteller/in:
- Bürgerschaftsfraktion SPD/Die Linke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Jugend, Sport, Inklusion, Integration, Gleichstellung und Wohnen (SoA)
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Beratung
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28.04.2025
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Digitalisierung und öffentliche Ordnung (WA)
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Beratung
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30.04.2025
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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05.05.2025
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung
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Geplant
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald möge beschließen:
Die Satzung zum Schutz und zur Nutzung der öffentlichen Grünanlagen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald vom 08.11.2021 wird wie folgt geändert:
1. § 3 Abs. 3 Nr. 21 (Grillverbot) wird gestrichen.
2. In § 3 Abs. 3 Nr. 13 wird das Wort „Rausch“ durch das Wort „Vollrausch“ ersetzt.
Sachdarstellung
Am 08.11.2021 beschloss die Bürgerschaft der UHGW eine neue Grünflächensatzung. Diesem Beschluss gingen intensive Diskussionen zur Frage der Erhaltung der Grünflächen als sozialer Freiraum, der allen Bürger*innen der Stadt unentgeltlich zur Verfügung steht, voraus. Als Ergebnis dieser Auseinandersetzung wurde zusammen mit der neuen Grünflächensatzung folgender Auftrag beschlossen:
„Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister, bis zur ersten Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit im Jahr 2022 in jedem Stadtteil mindestens eine Grillfläche auszuweisen.“ Die Anlage 1 der Grünflächensatzung weist bis heute nur einen einzigen Grillplatz aus. Vor diesem Hintergrund stellt die Grünflächensatzung einen politisch unverhältnismäßigen Eingriff dar. Gerade für alle Menschen ohne eigenes Grundstück führt dieser Zustand dazu, dass kaum die Möglichkeit besteht in der Freizeit gutes Wetter zu nutzen und zu grillen. Dieser Zustand soll behoben werden. Das Regel-Ausnahme-Verhältnis muss umgekehrt werden. Es steht der Verwaltung frei einzelne Orte vorzuschlagen, an denen das Grillen aus sachlich nachvollziehbaren Gründen untersagt werden muss.
Da der Begriff „Rausch“ nicht eindeutig rechtlich definiert ist, besteht auch hier eine Überregulierung bzw. Rechtsunsicherheit, die ggf. schon den Genuss eines Bieres oder eines anderen alkoholischen Getränkes sanktioniert.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Nein |
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Finanzhaushalt |
Nein |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
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Folgekosten (Ja oder Nein)? |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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Auswirkungen auf den Klimaschutz
Ja, positiv |
Ja, negativ |
Nein |
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x |
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Begründung:
Es ist nicht auszuschließen, dass die Maßnahme die absolute Anzahl der Grillvorgänge erhöht. Dadurch kann es zu einem erhöhten Ressourcenverbrauch kommen. Der Effekt könnte aber marginal sein, da durch Grillvorgänge anderweitige Formen der Nahrungsaufnahme entfallen. Dieser Effekt wäre bei der geplanten Ausweisung öffentlicher Grillflächen in jedem Stadtteil ohnehin angefallen.
