Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/08/0157

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft fordert den Oberbürgermeister auf, dass § 2 Abs. 2 der Hundeverordnung wie folgt geändert wird:

 

Das Verbot der Mitnahme von Hunden gilt auch für den unmittelbaren Badebereich im Strandbad Eldena (Bereich zwischen dem nordseitigen Rand des festen Weges auf der Deichkrone und dem Wasser) für den Zeitraum vom 1. April bis 30. September eines jeden Kalenderjahres.

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Sachdarstellung

Das Strandbad Eldena ist ein in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald etabliertes Erholungsgebiet, welches durch Strandbesuche geprägt ist. Allerdings stellt der Deich des Strandbades auch eine Verbindung zwischen dem Strandbadeingang Boddenweg und der Kaikante am Ryck dar. Sowohl Urlauber als auch einheimische Hundebesitzer sollten die Gelegenheit bekommen, diesen einmaligen Blick Richtung Ludwigsburg und Rügen im Zuge eines Spaziergangs mit ihren Vierbeinern auch in den Sommermonaten zu genießen. Selbstverständlich gilt Leinenzwang. Eine Beeinträchtigung der sonstigen Strandbadbesucher ist nicht gegeben. Die Ausdehnung des Mitnahmeverbots auf das gesamte Strandbad ist unverhältnismäßig.

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

x

 

Begründung:

 

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Beschlüsse

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24.06.2025 - Ausschuss für Bauwesen, Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit (BuK) - ungeändert zugestimmt

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25.06.2025 - Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Digitalisierung und öffentliche Ordnung (WA) - nicht abstimmungsfähig

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30.06.2025 - Hauptausschuss (HA) - behandelt

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14.07.2025 - Bürgerschaft (BS) - in den nächsten Sitzungszyklus verschoben

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16.09.2025 - Ortsteilvertretung Eldena (OTV El) - geändert zugestimmt

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23.09.2025 - Ausschuss für Bauwesen, Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit (BuK) - ungeändert zugestimmt