Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/08/0174-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Fahrradstraße durch geeignete Maßnahmen, verkehrsrechtlicher oder anderer Art in der Mühlenstraße wieder einzurichten. Dies beinhaltet Ausnahmegenehmigungen für Lieferfahrzeugen bei Be- und Entladung und vergünstigte Parkmöglichkeiten in der Tiefgarage der GPG mbH für die wegfallenden Anwohnerparkplätze.

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Sachdarstellung

Die Stadtverwaltung hat in Reaktion auf das Urteil Verwaltungsgericht Greifswald zum 08. September. 2025 die Fahrradstraßenregelung aufgehoben. Das Urteil sah eine Streichung von 8-10 Anwohnerparkplätze vor, um eine sichere Verkehrsführung auf einen Teil der zentralen Fahrradachse der Greifswalder Innenstadt sicherzustellen.

Die Aufhebung der Fahrradstraße und Einrichtung von Tempo 30 schafft nun eine Gefährdung der Sicherheit im Straßenverkehr, sowie eine deutlich ineffizientere Fahrradverkehrsführung in der Greifswalder Innenstadt.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

Nein

 

 

 

 

 

 

Prüfauftrag an die Verwaltung

Nein

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

x

 

 

 

Begründung:

Fahrradstraßen tragen zur Mobilitätswende und damit zu positiven Auswirkungen auf den Klimaschutz bei.

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Beschlüsse

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23.09.2025 - Ausschuss für Bauwesen, Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit (BuK) - abgelehnt

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29.09.2025 - Hauptausschuss (HA) - behandelt

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13.10.2025 - Bürgerschaft (BS) - verwiesen in die Fachausschüsse