Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/08/0165-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Erstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Antragsteller/in:
- Bürgerschaftsfraktion Christlich Demokratisch Konservative
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA)
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Beratung
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10.11.2025
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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17.11.2025
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald nimmt die rechtsaufsichtliche Entscheidung des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern vom 15. April 2025 zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) gemäß § 49 Abs. 2 i. V. m. § 73 Kommunalverfassung M-V zeitnah zu erarbeiten und der
Bürgerschaft zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Erarbeitung insbesondere:
- mehrere realistische Konsolidierungsszenarien (z. B. mit unterschiedlichen Einspar- und Einnahmeansätzen) darzustellen,
- die Auswirkungen auf Pflicht-, freiwillige und investive Aufgaben transparent zu benennen,
- Vorschläge zur Priorisierung kommunaler Leistungen zu unterbreiten,
- die sozialen, kulturellen und strukturellen Folgen der einzelnen Maßnahmen zu bewerten,
- eine langfristige Strategie zur Personal- und Organisationsentwicklung, einschließlich einer systematischen Überprüfung der Aufgabenwahrnehmung sowie Maßnahmen zur Modernisierung der Verwaltungsorganisation und -abläufe unter Nutzung moderner Technologien, einzubeziehen, und
- der Bürgerschaft regelmäßig (vierteljährlich) über den Stand der Erarbeitung und Umsetzungzu b erichten; Ziel ist es, ein tragfähiges und nachhaltiges Haushaltssicherungskonzept vorzulegen, das bis zur Aufstellung des Doppelhaushaltes 2027/2028 vorliegt.
Sollte sich im Verlauf der Erarbeitung zeigen, dass zur Sicherstellung der fachlichen Qualität, Neutralität oder Beschleunigung des Prozesses externe Unterstützung erforderlich ist, wird die Verwaltung beauftragt, geeignete kommunale Beratungsagenturen zu prüfen und bei Bedarf ein Verfahren zur externen Beauftragung vorzubereiten. Eine tatsächliche Beauftragung erfolgt erst nach erneuter Befassung und Beschlussfassung durch die Bürgerschaft.
Sachdarstellung
Mit Entscheidung des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern vom 15. April 2025 ist die Universitäts- und Hansestadt Greifswald verpflichtet, geeignete Maßnahmen zur Wiederherstellung des Haushaltsausgleichs für die Jahre 2025 und 2026 einzuleiten.
Trotz einer voraussichtlich positiven Jahresrechnung 2024 in Höhe von rund 8 Mio. € kann der Haushaltsausgleich in den Jahren 2025 und 2026 nicht erreicht werden. Das Ministerium hat von einer rechtsaufsichtlichen Anordnung zur Haushaltsdurchführung nach den Vorschriften der vorläufigen Haushaltsführung abgesehen und der Stadt die Möglichkeit eingeräumt, eigenverantwortlich Maßnahmen zur Konsolidierung zu ergreifen.
Ein Haushaltssicherungskonzept ist das geeignete Instrument, um den Haushaltsausgleich mittelfristig wiederherzustellen, einer aufsichtsrechtlichen Anordnung vorzubeugen und die kommunale Handlungsfähigkeit dauerhaft zu sichern.
Die Verwaltung soll zunächst eigenständig ein Konzept erarbeiten, um vorhandene Fachkenntnisse und Steuerungsmöglichkeiten optimal zu nutzen. Gleichzeitig bleibt die Option erhalten, bei Bedarf externen Sachverstand hinzuzuziehen, um die Qualität und Umsetzbarkeit des Konzeptes zu erhöhen.
Die regelmäßige Einbindung der Bürgerschaft und die transparente Darstellung der Konsolidierungsszenarien sollen gewährleisten, dass das Haushaltssicherungskonzept realistisch, nachvollziehbar und politisch tragfähig ausgestaltet wird.
