Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/08/0181-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt beschließt eine Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes um 20 Prozentpunkte von 425 auf 445 %. Mit Wirkung zum 01.01.2027 wird die Prozentangabe in § 1 Nr. 2 der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald entsprechend geändert.

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Sachdarstellung

Rechtliche Grundlage

 

Auf der Grundlage des § 5 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in Verbindung mit dem § 1 Abs. 1 und § 25 Grundsteuergesetz (GrStG) und des § 1 des Gesetzes zur Übertragung der Zuständigkeit der Gemeinden für die Festsetzung und Erhebung der Grundsteuer und zur Ermittlung aufkommensneutraler Hebesätze (GemGrStZustÜHebG M-V) sowie des § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) und des Gesetzes zur Übertragung der Verwaltung der Gewerbesteuer auf die Gemeinden (GemGewStZustÜG MV) legen die Gemeinden die Hebesätze der Gewerbesteuer in eigenen Satzungen selbstständig fest.

 

Städte im Vergleich

 

Der bundesweite Hebesatz für Städte mit über 20.000 Einw. liegt bei 437 %, Tendenz steigend.

 

Rostock hat einen Gewerbesteuerhebesatz von 465 %. In Mecklenburg-Vorpommern liegen die Hebesätze der nach Einw.-zahl mit Greifswald vergleichbaren Städte bei folgenden Werten:

 

1. Wismar, 43.878 Einw.: 450 %

1. Schwerin, 98.596 Einw.: 450 %

3. Stralsund, 59.363 Einw.: 445 %

4. Neubrandenburg, 63.989 Einw.: 440 %

5. Greifswald, 59.691 Einw.: 425 %

 

Sachliche Begründung

 

Da Greifswald als Teil-Oberzentrum besonders viele öffentliche Leistungen vorhalten muss, ist ein zu niedriger Hebesatz ein gewisses Risiko für die weitere Entwicklung der Stadt.

 

Greifswald ist durch unerwartete Mindereinnahmen mit finanzpolitischen Herausforderungen konfrontiert, denen wir nur mit nachhaltigen Lösungsansätzen begegnen können. Vorübergehende oder dauerhafte Streichungen von Leistungen sind nicht nachhaltig, sondern führen zum Attraktivitätsverlust und mithin zu sinkenden Steuereinnahmen und verschärften Finanzproblemen in der Zukunft.

 

Die Gewerbesteuer ist die wichtigste kommunale Einnahmequelle und wird auf den Gewinn von Kapitalgesellschaften, sowie auf den Gewinn unter Berücksichtigung eines Freibetrags für natürliche und juristische Personen erhoben, wobei u.a. Freiberufe sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe ausgenommen sind.

 

Die Angleichung des Gewerbesteuerhebesatzes an die Hebesätze der vergleichbaren Städte garantiert den Unternehmen und Menschen in unserer Stadt stabile Rahmenbedingungen, Wachstum und fortgesetzte Standortattraktivität.

 

Daten zur Entscheidungsgrundlage

 

Die Verwaltung wird gebeten, die theoretischen Mindereinnahmen einer ausbleibenden Angleichung des Hebesatzes an den Wert von 445 % den Bürgerschaftsgremien vor der Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

 

In dieser Version wurden die finanziellen Auswirkungen ergänzt.

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

Ja

Nein

 

Aufwendungen

Erträge

 

Haushaltsjahr(e)

Auszahlungen

Einzahlungen

 

2027

 

Bedarf entspricht der Haushaltsplanung

Ja

Nein

 

Nr.

Teilhaus-halt

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Kurzbezeichnung des Untersachkontos

Gesamtbedarf in EUR

1

11

61100/40131000/90000.00300

Gewerbesteuer

33.300.000,00

 

Ist (nur auszufüllen, wenn Bedarf nicht der Haushaltsplanung entspricht)

 

Nr.

HH-Jahr

Bedarf

in EUR

Gesamtermächtigung

in EUR

Mehr-/Minderbedarf

in EUR

1

2027

33.300.000,00

32.000.000,00

+1.300.000,00

 

Deckungsvorschlag (nur bei Mehrbedarf auszufüllen)

 

Nr.

HH-Jahr

THH

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Kurzbezeichnung des Untersachkontos

Deckungsmittel in EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren

Ja

Nein

 

Nr.

HH-Jahr

Erwarteter Bedarf für

Bedarf in EUR

1

2028

Gewerbesteuer (Mehreinnahmen)

1.300.000

 

 

 

 

Prüfauftrag an die Verwaltung 

Ja

Nein

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

X

 

Begründung:

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Beschlüsse

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10.11.2025 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - abgelehnt

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12.11.2025 - Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Digitalisierung und öffentliche Ordnung (WA) - ungeändert zugestimmt

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17.11.2025 - Bürgerschaft (BS) - vertagt

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24.11.2025 - Hauptausschuss (HA) - behandelt