Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/08/0258-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die anliegende Neufassung der Satzung des Frauenbeirats.

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Sachdarstellung

Auf Initiative von 30 Frauen und durch Beschlusslage der Bürgerschaft (Vorlage 06/330) wurde im Jahr 2015 der erste Frauenbeirat in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald gewählt. Für die Arbeit des Frauenbeirats wurde am 23.05.2016 eine Satzung durch die Bürgerschaft beschlossen (Vorlage 06/564).

Der Frauenbeirat arbeitete in den folgenden Jahren aktiv mit der Bürgerschaft und der Verwaltung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald zusammen. Genauere Details sind der Unterseite auf der städtischen Homepage zu entnehmen. Allerdings zeigte sich, dass die Satzung für ein effektives Arbeiten nur bedingt geeignet war. Zudem war die Mitwirkungsmöglichkeit des Beirates durch die damaligen Einschränkungen der Kommunalverfassung M-V (KV M-V) stark beschränkt. Im Zuge der Corona-Pandemie kam die Arbeit des Beirats 2020 zum Erliegen und wurde bis zum heutigen Tag nicht wieder aufgenommen.

Der Frauenbeirat ist in § 13 der Hauptsatzung als bürgerschaftliches Gremium fest verankert. Die Wahlperiode gemäß Satzung ist jedoch abgelaufen und es fanden keine fristgemäßen Neuwahlen statt. Unteranderem deswegen haben sich ein Dutzend engagierte Frauen, darunter ehemalige Mitglieder, an die Präsidentin der Bürgerschaft gewandt. Das Präsidium hat sich in seiner Sitzung am 5. Dezember 2025 dazu entschlossen, den Frauenbeirat als bürgerschaftliches Gremium zu reaktivieren und dafür die Satzung zu aktualisieren.

 

Die ursprüngliche Version wurde am 19.01.2026 in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jugend, Sport, Inklusion, Integration, Gleichstellung und Wohnen diskutiert. Bereits in dieser Sitzung wurden einige Anregungen mitgegeben, die die Verwaltung in der neuen Version verarbeitet hat. Außerdem wurde auf Bitten des Ausschusses noch einmal ein intensiver Austausch mit den aktuell 15 engagierten Frauen geführt. Es gab hierbei mehrere Schriftwechsel und einen Gesprächstermin, bei dem sich alle Beteiligten grundlegend auf eine neue Version einigen konnten. Das Benehmen mit der Präsidentin der Bürgerschaft wurde erneut hergestellt.

Im Vergleich zur ursprünglichen Version wurden im Satzungstext vor allem redaktionelle Änderungen vorgenommen. Darüber hinaus gab es folgende Änderungen:

 

. Statt in allen Gremien der Bürgerschaft dürfen die Mitglieder des Beirates nun mehr nur nicht Mitglied in der Bürgerschaft und in den Ausschüssen sein (§ 2 Abs. 1)

. Aufnahme einer Regelung zum Ablauf der Konstituierung (§ 2 Abs. 4)

. Klare Regelung der Rechte und Pflichten der Vorsitzenden und ihrer Stellvertreterinnen und Reihenfolge der Stellvertretung (§ 3, § 4 Abs. 3 und § 6 Abs 1-2)

. Aufnahme der Organisation von Veranstaltungen (§ 4 Abs. 9)

. Klarere Verweise auf die durch den Beirat zu erstellende Geschäftsordnung (§ 6)

 

Außerdem wurde die Wahlordnung vollständig verändert. Zukünftig soll der Beirat direkt durch die vertretende Bevölkerungsgruppe gewählt werden. Hierfür wurde ein detailliertes Verfahren erarbeitet, welches ermöglichen soll, dass möglichst viele Wahlberechtigte erreicht werden und die Möglichkeit zur Wahl und zur Stimmenabgabe erhalten. Zeitgleich wird mit diese Verfahren Rechnung getragen, dass die Bürgerschaft und die Öffentlichkeit bestmöglich informiert werden und dass der Arbeitsaufwand für die Verwaltung organisatorisch begrenzt wird.

 

Nach Inkrafttreten dieser Satzung soll zeitnah eine Neuwahl und damit Reaktivierung des Frauenbeirats eingeleitet werden.

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

Ja

Nein

 

Aufwendungen

Erträge

 

Haushaltsjahr(e)

Auszahlungen

Einzahlungen

 

2026

 

Bedarf entspricht der Haushaltsplanung

Ja

Nein

 

Nr.

Teilhaus-halt

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Kurzbezeichnung des Untersachkontos

Gesamtbedarf in EUR

1

01

11102/54190000/ 54190.40021

Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an Sonstige

Zuschuss Frauenbeirat

3.000,00

 

Ist (nur auszufüllen, wenn Bedarf nicht der Haushaltsplanung entspricht)

 

Nr.

HH-Jahr

Bedarf

in EUR

Gesamtermächtigung

in EUR

Mehr-/Minderbedarf

in EUR

1

2026

3.000,00

0,00

- 3.000,00 EUR

 

Deckungsvorschlag (nur bei Mehrbedarf auszufüllen)

 

Nr.

HH-Jahr

THH

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Kurzbezeichnung des Untersachkontos

Deckungsmittel in EUR

1

2026

01

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren

Ja

Nein

 

Nr.

HH-Jahr

Erwarteter Bedarf für

Bedarf in EUR

1

2027 ff.

Zuschuss

3.000,00

 

 

 

 

Prüfauftrag an die Verwaltung 

Ja

Nein

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

x

 

Begründung:

 

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Anlagen

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