Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/08/0258-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Neufassung der Satzung des Frauenbeirats
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 01.0.1 Kanzlei der Bürgerschaft
- Beteiligt:
- 01.0.3 Beauftragtenbüro/Beauftragte für Gleichstellung, Familie und Senioren
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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●
Geplant
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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02.03.2026
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Sachdarstellung
Auf Initiative von 30 Frauen und durch Beschlusslage der Bürgerschaft (Vorlage 06/330) wurde im Jahr 2015 der erste Frauenbeirat in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald gewählt. Für die Arbeit des Frauenbeirats wurde am 23.05.2016 eine Satzung durch die Bürgerschaft beschlossen (Vorlage 06/564).
Der Frauenbeirat arbeitete in den folgenden Jahren aktiv mit der Bürgerschaft und der Verwaltung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald zusammen. Genauere Details sind der Unterseite auf der städtischen Homepage zu entnehmen. Allerdings zeigte sich, dass die Satzung für ein effektives Arbeiten nur bedingt geeignet war. Zudem war die Mitwirkungsmöglichkeit des Beirates durch die damaligen Einschränkungen der Kommunalverfassung M-V (KV M-V) stark beschränkt. Im Zuge der Corona-Pandemie kam die Arbeit des Beirats 2020 zum Erliegen und wurde bis zum heutigen Tag nicht wieder aufgenommen.
Der Frauenbeirat ist in § 13 der Hauptsatzung als bürgerschaftliches Gremium fest verankert. Die Wahlperiode gemäß Satzung ist jedoch abgelaufen und es fanden keine fristgemäßen Neuwahlen statt. Unteranderem deswegen haben sich ein Dutzend engagierte Frauen, darunter ehemalige Mitglieder, an die Präsidentin der Bürgerschaft gewandt. Das Präsidium hat sich in seiner Sitzung am 5. Dezember 2025 dazu entschlossen, den Frauenbeirat als bürgerschaftliches Gremium zu reaktivieren und dafür die Satzung zu aktualisieren.
Die ursprüngliche Version wurde am 19.01.2026 in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jugend, Sport, Inklusion, Integration, Gleichstellung und Wohnen diskutiert. Bereits in dieser Sitzung wurden einige Anregungen mitgegeben, die die Verwaltung in der neuen Version verarbeitet hat. Außerdem wurde auf Bitten des Ausschusses noch einmal ein intensiver Austausch mit den aktuell 15 engagierten Frauen geführt. Es gab hierbei mehrere Schriftwechsel und einen Gesprächstermin, bei dem sich alle Beteiligten grundlegend auf eine neue Version einigen konnten. Das Benehmen mit der Präsidentin der Bürgerschaft wurde erneut hergestellt.
Im Vergleich zur ursprünglichen Version wurden im Satzungstext vor allem redaktionelle Änderungen vorgenommen. Darüber hinaus gab es folgende Änderungen:
. Statt in allen Gremien der Bürgerschaft dürfen die Mitglieder des Beirates nun mehr nur nicht Mitglied in der Bürgerschaft und in den Ausschüssen sein (§ 2 Abs. 1)
. Aufnahme einer Regelung zum Ablauf der Konstituierung (§ 2 Abs. 4)
. Klare Regelung der Rechte und Pflichten der Vorsitzenden und ihrer Stellvertreterinnen und Reihenfolge der Stellvertretung (§ 3, § 4 Abs. 3 und § 6 Abs 1-2)
. Aufnahme der Organisation von Veranstaltungen (§ 4 Abs. 9)
. Klarere Verweise auf die durch den Beirat zu erstellende Geschäftsordnung (§ 6)
Außerdem wurde die Wahlordnung vollständig verändert. Zukünftig soll der Beirat direkt durch die vertretende Bevölkerungsgruppe gewählt werden. Hierfür wurde ein detailliertes Verfahren erarbeitet, welches ermöglichen soll, dass möglichst viele Wahlberechtigte erreicht werden und die Möglichkeit zur Wahl und zur Stimmenabgabe erhalten. Zeitgleich wird mit diese Verfahren Rechnung getragen, dass die Bürgerschaft und die Öffentlichkeit bestmöglich informiert werden und dass der Arbeitsaufwand für die Verwaltung organisatorisch begrenzt wird.
Nach Inkrafttreten dieser Satzung soll zeitnah eine Neuwahl und damit Reaktivierung des Frauenbeirats eingeleitet werden.
Finanz. Auswirkung
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Ja |
Nein |
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Aufwendungen |
Erträge |
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Haushaltsjahr(e) |
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Auszahlungen |
Einzahlungen |
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2026 |
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Bedarf entspricht der Haushaltsplanung |
Ja |
Nein |
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Nr. |
Teilhaus-halt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Kurzbezeichnung des Untersachkontos |
Gesamtbedarf in EUR |
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1 |
01 |
11102/54190000/ 54190.40021 |
Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an Sonstige Zuschuss Frauenbeirat |
3.000,00 |
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Ist (nur auszufüllen, wenn Bedarf nicht der Haushaltsplanung entspricht) |
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Nr. |
HH-Jahr |
Bedarf in EUR |
Gesamtermächtigung in EUR |
Mehr-/Minderbedarf in EUR |
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1 |
2026 |
3.000,00 |
0,00 |
- 3.000,00 EUR |
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Deckungsvorschlag (nur bei Mehrbedarf auszufüllen) |
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Nr. |
HH-Jahr |
THH |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Kurzbezeichnung des Untersachkontos |
Deckungsmittel in EUR |
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1 |
2026 |
01 |
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Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren |
Ja |
Nein |
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Nr. |
HH-Jahr |
Erwarteter Bedarf für |
Bedarf in EUR |
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1 |
2027 ff. |
Zuschuss |
3.000,00 |
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Prüfauftrag an die Verwaltung |
Ja |
Nein |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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122,5 kB
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2
|
öffentlich
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142,6 kB
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