Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/467
Grunddaten
- Betreff:
-
Finanzierung Frauenhaus Greifswald 2011
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Geplant
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Haushaltsplanung, Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus und Liegenschaftsangelegenheiten
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Beratung
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07.03.2011
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Geplant
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x(bis 2011-12-12) Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Behinderte, Senioren und Wohnen
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Beratung
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09.03.2011
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beratung
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28.03.2011
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Erledigt
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x(bis 2011-12-12) Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Behinderte, Senioren und Wohnen
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Beschlussfassung
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08.06.2011
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt, den im Haushalt 2011 geplanten Zuschuss - Frauenhaus Greifswald - in Höhe von 40.000€, trotz des Nichtzustandekommen der „Zuschussvereinbarung zur Betreibung des Frauenhauses in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald“ mit dem Landkreis Ostvorpommern und dem Landkreis Uecker-Randow, in voller Höhe zu gewähren.
Sachdarstellung
Mit Beschluss des Haushaltssicherungskonzeptes der Universitäts- und Hansestadt Greifswald wurde der Zuschuss - Frauenhaus für das Jahr 2011 von 46.500€ auf 26.500 € reduziert (Nr.20).
Da das Frauenhaus zu gleichen Anteilen auch von Frauen aus dem Landkreis Ostvorpommern, anderen Gemeinden und Landkreisen genutzt wird, sollten sich diese der Nutzung entsprechend an der Finanzierung beteiligen.
Das Einwerben der fehlenden Zuschussfinanzierung stellte den kleinen Verein „Frauen helfen Frauen e.V.“, Träger des Frauenhauses Greifswals, vor eine nichtlösbare Aufgabe.
Um den Betrieb für das Jahr 2011 und darüber hinaus sicher zu stellen, unterstützte die Universitäts- und Hansestadt Greifswald das Frauenhaus bei der Einwerbung der fehlenden Mittel. Nach mehreren Gesprächen im Landkreis Ostvorpommern und Schwerin bereitete die Stadtverwaltung die „Zuschussvereinbarung zur Betreibung des Frauenhauses Greifswald“ zwischen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald, dem Landkreis Ostvorpommern und dem Landkreis Uecker-Randow vor.
Wichtigster Bestandteil der Vereinbarung war, dass der neugebildete Landkreis nach Inkrafttreten der Kreisgebietsreform Gesamtnachfolger der drei Vertragspartner wird und ab 2012 die freiwillige Aufgabe „Frauenschutzhaus“ sicherstellt.
Unter dieser Maßgabe sicherte die Universitäts- und Hansestadt Greifswald zu, für das Jahr 2011 die Fehlbedarffinanzierung des Frauenhauses in Höhe von 60.000 €, bis Ende August 2011 letztmalig mit 40.000 € (und nicht wie im HSK mit 26.500 €) zu bezuschussen.
Wobei die Landkreise Ostvorpommern und Uecker-Randow den Restfehlbetrag zu gleichen Teilen ab September 2011 tragen würden.
Mit Beschluss des Landkreistages Ostvorpommern (vom 13.12.2010) wurde zwar der Kostenteilung für das Jahr 2011 wie beschrieben zu gestimmt, aber die Nachfolge des neuen Landkreises als Aufgabenträger des Frauenschutzhauses abgelehnt. Wodurch der wesentliche Kern der Vereinbarung entfällt.
Tritt die Universitäts- und Hansestadt Greifswald jetzt auf Grund der nicht abgeschlossenen Vereinbarung von ihrer Zusage, 40.000 € bis Ende August 2011 bereitzustellen zurück, bedeutet das, das „Aus“ für das Frauenhaus und die Rückzahlung der Fördermittel von Schwerin.
Finanzierung |
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HH-Stelle |
Verbale Beschreibung und Bemerkung |
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1 |
43900 |
andere soziale Einrichtungen - Frauenhaus |
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geplant |
vorhanden |
Bedarf |
Rest |
Jährl. Kosten |
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1 |
40.000 |
40.000 |
40.000 |
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Begründung
Würde, auf Grund der nichtabgeschlossenen Vereinbarung das Haushaltsicherungskonzept zur Anwendung kommen, würde dem Frauenhaus nur ein Zuschuss in Höhe von 26.500 € für das Jahr 2011 gewährt und es würde sich eine Einsparung in Höhe von 13.500 € ergeben.
