Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/284
Grunddaten
- Betreff:
-
Mietpreisbremse
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen
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Beratung
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09.03.2015
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Geplant
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Ausschuss für Sport, Soziales und Jugend
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Beratung
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09.03.2015
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Geplant
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Ausschuss für Bildung, Universität und Wissenschaft
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Beratung
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11.03.2015
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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23.03.2015
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beratung
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13.04.2015
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Geplant
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen
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Beschlussfassung
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07.09.2015
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Beschlussvorschlag
1.
Die Bürgerschaft fordert die Landesregierung auf unmittelbar nach Inkrafttreten des geplanten“ Gesetzes zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung (Mietrechtsnovellierungsgesetz – MietNovG)“ Greifswald per Rechtsverordnung als ein Gebiet mit angespannten Wohnungsmarkt zu bestimmen, in dem dann die geplante Mietpreisbegrenzung der Gesetzesnovelle gilt.
2.
Es soll bezahlbarer Wohnraum im sozialen Wohnungsbau in allen Stadtteilen geschaffen werden. Deswegen spricht sich die Bürgerschaft dafür aus, das ein Verkauf von städtischen Grundstücken, die zur Bebauung mit Mehrfamilienhäusern geeignet sind, bevorzugt an die WVG mbH oder andere Wohnungsunternehmen mit dem Auftrag einer sozial verantwortbaren Wohnungsversorgung zu erfolgen hat.
3.
Die Bürgerschaft fordert die Landesregierung auf, den sozialen Wohnungsbau wesentlich stärker zu fördern und insbesondere die sogenannten Entflechtungsmittel als Zuschuss zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums einzusetzen.
4.
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt den Oberbürgermeister zu prüfen, welche Folgen die Übernahme der Regelungen des Mietrechtsnovellierungsgesetz durch die WVG mbH im Wege der Selbstverpflichtung hätte.
5.
Eine AG „ Bezahlbarer Wohnraum“ soll gegründet werden, die den Oberbürgermeister bei der Umsetzung der vorgenannten Ziele unterstützt. Als Mitglieder sollten der AG Vertreter von WVG mbH, WGG, Studentenwerk, Mieterverein, Grund und Boden, Kirchen, Verwaltung ,und den Fraktionen der in der Bürgerschaft vertretenen Parteien angehören.
Sachdarstellung
Ein großes Problem sind die hohen und wachsenden Mieten in unserer Stadt.
Die Einbringer wollen daher einen weiteren Mietanstieg verhindern. Dieses ist nur durch die Bündelung von verschiedenen Maßnahmen zu erreichen, die ineinander greifen müssen. Die Stadt Greifswald muss eine weitere Steigerung der Mieten verhindern, um weiterhin ein lebenswerter Wohnort für die vielen Menschen zu sein, die nicht zu den Topverdienern zählen. Insbesondere wollen wir durch unseren Antrag dafür sorgen, dass junge Familien, ältere Menschen mit geringer Rente, Alleinerziehende und Studierende weiterhin bezahlbaren Wohnraum in allen Stadtteilen finden und in ihrem vertrauten Umfeld leben können. Aus unserer Sicht ist dies nur zu erreichen, indem auf der einen Seite Maßnahmen ergriffen werden, die einen Anstieg der Mieten konkret verhindern bzw. bremsen. Auf der anderen Seite brauchen wir Maßnahmen die der Schaffung von bezahlbaren Wohnraum dienen. Hierbei setzen wir auf das Instrument des bevorzugten Verkaufes städtischer Grundstücke an soziale Wohnungsunternehmen und auf die stärkere Förderung bezahlbaren Wohnraums durch das Land Mecklenburg-Vorpommern.
Hier erfolgt noch einmal eine Begründung der konkreten Maßnahmen:
Punkt 2:
Bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen darf künftig die zulässige Miete höchstens auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete zuzüglich bis zu 10% steigen. Diese Verpflichtung zur Kappung der aktuell zulässigen 20% oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete nun auf höchstens 10%, muss durch weitere Maßnahmen ergänzt werden, die die Schaffung von bezahlbaren Wohnraum begünstigen.
Die Antragssteller sprechen sich dafür dafür aus, dass die Universitäts- und Hansestadt Greifswald zukünftig freiwerdende Grundstücke bevorzugt an die WVG mbH oder andere soziale Wohnungsunternehmen (Bspw. WGG und Studentenwerk) verkaufen soll. Eine weitere Alternative könnte die Zurverfügungstellung von kostengünstigen Erbbaupachtverträgen sein. Mit dieser Maßnahme wollen wir erreichen das die WVG mbH auch finanziell in die Lage versetzt wird, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.
Punkt 3:
Eine wichtige Hilfe bei der Schaffung von bezahlbaren Wohnraum kann die soziale Wohnraumförderung des Landes sein. Pro Jahr gibt der Bund etwa 21,3 Millionen Euro an Entflechtungsmitteln für die soziale Wohnraumförderung an das Land Mecklenburg-Vorpommern weiter. Leider profitiert die Stadt Greifswald bisher kaum von dieser Förderung. Die Antragssteller fordern deswegen die Landesregierung auf, ihre Verantwortung für die Schaffung von bezahlbaren Wohnraum wahrzunehmen.
Punkt 4:
Ungefähr 40% des Greifswalder Wohnungsmarktes sind durch die WVG mbH abgedeckt. Hier hat die Greifswalder Bürgerschaft schon heute die Möglichkeit einen Mietanstieg über 10 % wirksam zu verhindern. Deshalb schlagen die Antragssteller vor eine freiwillige Selbstverpflichtung der WVG mbH herbeizuführen, die eine Kappungsgrenze von maximal 10% vorsieht.