Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/312

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister,

 

  1. den öffentlichen Dienstleistungsauftrag über öffentliche Personenverkehrsdienste (öDA) mittels Direktvergabe zwischen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (Stadt) und der Verkehrsbetrieb Greifswald GmbH (VBG) gemäß Anlage 1 zu vereinbaren sowie
  2. die beiliegende ergänzende Vereinbarung zum öffentlichen Dienstleistungsauftrag mit der VBG zu Berichts- und Kontrollpflichten des Verkehrsunternehmens gemäß Anlage 2 abzuschließen.

 

Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass das Finanzamt die ertrags- und umsatzsteuerliche Unbedenklichkeit hinsichtlich der Finanzierung des öDA verbindlich mitgeteilt hat. Der öDA kann erst dann unterzeichnet werden, wenn diese Bedingung eingetreten ist.

Der Oberbürgermeister wird zur Änderung ermächtigt, wenn dies aus steuerrechtlichen Gründen notwendig ist und es zu keiner wesentlichen inhaltlichen Änderung des öDA führt und keine haushaltsrechtlichen Auswirkungen damit verbunden sind.

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Sachdarstellung

Der Stadtbusverkehr Greifswald wird durch die VBG erbracht. Die VBG ist 100 %ige Tochter der Stadtwerke, die wiederum zu 100 % in städtischem Besitz ist. Bisherige Grundlage für die Erbringung der Verkehrsleistungen ist die Betrauungsvereinbarung zwischen Stadt und VBG vom September 2009, die zum 31.12.2015 ausläuft.

 

Die Stadt war bis 2011 gemäß § 3 Abs. 1 ÖPNVG M-V Aufgabenträger für den ÖPNV im Stadtgebiet. Mit Inkrafttreten des Landkreisneuordnungsgesetzes im September 2011 ist der Landkreis Vorpommern-Greifswald ÖPNV-Aufgabenträger auch für das Stadtgebiet geworden. Mittels öffentlich-rechtlichem Vertrag zwischen Landkreis und Stadt, der im September 2013 rückwirkend geschlossen wurde, hat der Kreis die Aufgaben eines Aufgabenträgers betreffend den ÖPNV für das Stadtgebiet mit Ausnahme der Aufstellung des Nahverkehrsplanes auf die Stadt übertragen. Die Stadt übernimmt damit auch die Aufgaben der zuständigen örtlichen Behörde nach der VO (EG) Nr. 1370/2007.

Die VBG ist Inhaber der Linienkonzessionen, die Ende 2015 auslaufen. Grundsätzlich sind Verkehrsdienstleistungen im Wettbewerb durch öffentliche Ausschreibung zu vergeben. Gemäß VO (EG) Nr. 1370/2007 und Personenbeförderungsgesetz sind jedoch Direktvergaben mittels öDA zur Sicherung der Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen bei Gewährung von finanziellen Ausgleichsleistungen zulässig.

Die Bürgerschaft hat sich mehrfach für die Rückholung der Aufgabe ÖPNV vom Landkreis sowie die Betrauung der VBG zur Durchführung des Stadtbusverkehrs in Greifswald ausgesprochen, um den Stadtbusverkehr kommunal ausgestalten zu können und um die Vorteile des steuerlichen Querverbundes innerhalb der SWG nutzen zu können:

 

  • B 318-16/11 vom 16.05.2011 zur Aufgabenrückholung
  • B 472-26/12 vom 25.06.2012 zu den Verhandlungen mit dem Landkreis
  • B 638-35/13 vom 16.09.2013 zum Abschluss des Vertrages mit dem Landkreis

 

Da entsprechend der oben genannten Bürgerschaftsbeschlüsse der ÖPNV in Greifswald weiterhin durch die VBG erbracht werden soll, ist dieser öDA der Stadt an die VBG erforderlich, der den Kriterien der genannten EU-VO gerecht wird.

 

Unabdingbare Voraussetzung hierfür ist eine EU-Vorabbekanntmachung dieser Absicht. Nur wenn sich europaweit kein Verkehrsunternehmen findet, das den Stadtbusverkehr eigenwirtschaftlich, also ohne kommunale Zuschüsse, erbringen will, kann die Stadt diesen öDA erteilen. Diese Vorabbekanntmachung im EU-Amtsblatt hat die Verwaltung Ende Juni 2014 veröffentlicht.

 

In der der Vorabbekanntmachung folgenden 3-Monatsfrist sind keine eigenwirtschaftlichen Anträge eingegangen. Insoweit steht einer Direktvergabe nunmehr nichts im Wege und der öDA kann ausgestaltet werden.

 

Der öDA ist Grundlage für die VBG, die Wiedererteilung der Linienkonzessionen beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr Rostock bis zum 30.06.2015 zu beantragen; die Laufzeit der Konzessionen beträgt 10 Jahre (01.01.2016 – 31.12.2025).

 

Die Erstellung des öDA wurde durch das von der Stadt beauftragte Beratungsunternehmen PwC begleitet, die rechtliche Bewertung erfolgte durch PwC Legal.

 

Die verbindliche Auskunft des Finanzamtes über die ertrags- und umsatzsteuerliche Unbedenklichkeit der Finanzierung des öDA wurde von der VBG beantragt.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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28.04.2015 - Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung

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04.05.2015 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen

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11.05.2015 - Hauptausschuss (HA) - einstimmig

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08.06.2015 - Bürgerschaft (BS) - einstimmig

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