Beschlussvorlage der Verwaltung - 04/1034
Grunddaten
- Betreff:
-
Ehrung der ArbeitgeberInnen der in der Freiwilligen Feuerwehr organisierten KollegInnen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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Geplant
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Ausschuss für Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Arbeitsmarkt, Liegenschaftsangelegenheiten
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Beratung
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12.01.2009
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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23.02.2009
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Beschlussvorschlag
1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Durchführung eines einmal jährlich stattfindenden Empfanges für die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber der in der Freiwilligen Feuerwehr organisierten Kameradinnen und Kameraden zu prüfen, der die besondere Wertschätzung der für die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber aus dem Engagement ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer folgernden Konsequenzen ideell anerkennen soll.
2. Der Oberbürgermeister wird zudem beauftragt zu prüfen, in welcher Weise und aufgrund welcher Kriterien im Rahmen dieses Empfanges jährlich eine der Arbeitgeberinnen bzw. einer der Arbeitgeber besonders geehrt werden kann.
3. Der Oberbürgermeister wird des Weiteren beauftragt zu prüfen, ob und in welcher Weise eine Plakette oder ein Logo entwickelt und erstellt werden kann, das die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber von in der Freiwilligen Feuerwehr Greifswald organisierten Kameradinnen und Kameraden am Eingang ihres Ladenlokals aufgrund einer Plakette und/oder auf ihrer Internet-Seite und/oder auf ihrem Briefkopf in Form eines Logos als besonders feuerwehrfreundliche Arbeitgeber ausweist.
4. Der Oberbürgermeister wird außerdem beauftragt zu prüfen, ob und in welcher Weise die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber der Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr einmal jährlich auf der Titelseite des Greifswalder Stadtblattes aufgelistet und ihnen öffentlich Dank ausgesprochen werden kann, insbesondere in welcher Weise datenschutzrechtliche Belange hierbei berücksichtigt werden können.
5. Zu guter Letzt wird der Oberbürgermeister beauftragt, zu prüfen, ob diese Prüfaufträge gleichermaßen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber anderer Katastrophenschutzorganisationen Anwendung finden sollten, da diese in ähnlicher oder gleicher Weise – insbesondere durch unvorhersehbare Notfall-/
Katastrophenschutzeinsätze – aufgrund des ehrenamtlichen Engagements ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer berührt werden.
6. Die Prüfergebnisse nebst Umsetzungsvarianten der Punkte 1. bis 5. sind der Bürgerschaft spätestens in der März-Sitzung 2009 zur Entscheidung vorzulegen.
Sachdarstellung
Die Freiwillige Feuerwehr ist notwendige Ergänzung der Berufsfeuerwehr und für den Brand, Notfall- und Katastrophenschutz in Greifswald unverzichtbar. Sie erfordert neben dem erheblichen Engagement der in ihr organisierten Kameradinnen und Kameraden sowie der Akzeptanz deren Angehöriger für diese Tätigkeit das Verständnis der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Unbenommen gesetzlicher Verpflichtungen zur Freistellung unterstützen diese Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in nicht unerheblichem Maße das öffentliche Gemeinwohl.
Ein Besuch bei der Freiwilligen Feuerwehr der SPD-Bürgerschaftsfraktion vor einigen Wochen hat zugleich deutlich werden lassen, dass in wenigen Fällen diese Bereitschaft sich abzuschwächen droht. Dem im Interesse eines funktionierenden Brand- und Katastrophenschutzes entgegen zu wirken, soll Inhalt der angeregten Initiative sein. Die mittelbar und passiv mit engagierten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollten eine gesellschaftliche Wertschätzung erfahren, die öffentlich wird und positiv für diese Arbeitgerberinnen und Arbeitgeber wirbt, damit aber zugleich auch die Bedeutung dieses gemeinwohlbezogenen ehrenamtlichen Engagements hervorhebt.
Zudem wird damit das Anliegen der Kameradinnen und Kameraden an ihre Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber um Unterstützung und Akzeptanz unterstützt. Zugleich wird den wenigen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, die beginnen, Zweifel an den damit verbundenen Belastungen zu äußern, ein deutliches Signal der diesem ehrenamtlichen Engagement beigemessenen Bedeutung gegeben. Zweiflern wird aufgrund der mit diesen positiv wertschätzenden Aktivitäten einhergehenden öffentlichen Auseinandersetzung eine Nachteilszufügung gegenüber ihren in der Freiwilligen Feuerwehr engagierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erschwert.
Diese Überlegungen sind gleichermaßen für die weiteren Kräfte des Katastrophenschutzes zu prüfen.