Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0045

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag :

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

 

  1. den Beitritt der Universitäts- und Hansestadt zum Verein „Greifswalder Agrarinitiative e.V.“ entsprechend der in der Anlage beigefügten Satzung,
  2. im Vorstand wird die Stadt durch den jeweiligen Leiter des Immobilienverwaltungsamtes vertreten.
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Sachdarstellung

Im Jahr 2013 hat sich die „Greifswalder Agrarinitiative“ (GAI) unter Federführung der Michael Succow Stiftung (MSS) gegründet. Die GAI ist der Zusammenschluss von institutionellen Landeigentümern (UHGW, Universität Greifswald, Peter-Warschow Sammelstiftung, Domgemeinde) und deren Pächter auf freiwilliger und kooperativer Basis. Ziel war die Etablierung einer nachhaltigen Landwirtschaft zum Schutz von Umwelt und Natur.

 

Das Projekt wurde durch die Deutsche Bundesstiftung Umwelt bis 30.06.2019 finanziell gefördert. Diese Förderung ist inzwischen abgelaufen und somit steht die MSS als Projektleitung künftig nicht mehr zur Verfügung. Die Projektbeteiligten sind übereinstimmend der Meinung, dass die GAI überaus erfolgreich war und die Arbeit fortgesetzt werden soll. Auch die Bürgerschaft hat sich mit Beschluss vom 02.07.2018 zu einer langfristigen Arbeit der GAI ausgesprochen. Nach übereinstimmender Auffassung der Projektbeteiligten ist zur Verstetigung der Arbeit eine zukünftig feste Struktur erforderlich, die sich ausschließlich mit dem Thema der nachhaltigen Entwicklung der Landwirtschaft zum Schutz der Umwelt und Natur beschäftigt.

Im Rahmen intensiver Abstimmungsgespräche innerhalb der Lenkungsgruppe der GAI ist man zur Auffassung gelangt, dass dazu die Gründung eines Vereins mit einer Geschäftsstelle geeignet und erforderlich ist. Um von der Projektphase der GAI in die Umsetzungsphase mit konkreten und dauerhaften Projekten zu gelangen, ist es auf jeden Fall erforderlich, dass diese sehr umfangreiche Tätigkeit nur hauptamtlich ausgeübt werden kann. So sind vor allem umfangreiche Abstimmungen mit den Eigentümern, Pächtern, Behörden und Institutionen erforderlich, es müssen die durchzuführenden Maßnahmen mit vielen zu beteiligenden Stellen abgestimmt, finanzielle Mittel abgesichert und letztlich möglichst auch Fördermittel eingeworben werden. Die Geschäftsstelle ist daher mit einem hauptamtlichen Geschäftsführer zu besetzen und Räumlichkeiten sind anzumieten.

 

Es ist für den Betrieb der Geschäftsstelle mit einem überschlägig kalkulierten Kostenaufwand von jährlich ca. 50.000,- € auszugehen. Dieser Betrag soll sich aus Vereinsbeiträgen und ggf. auch Fördermitteln decken. Derzeit wird davon ausgegangen, dass ein Vereinsbeitrag von Eigentümern und Pächtern von 1 € je ha bezahlt werden muss, um diese Kosten zu decken. Einen entsprechenden Beschluß des Vereins gibt es aber gegenwärtig noch nicht. Für die Stadt bedeutet der vorgenannte Ansatz einen jährlichen Betrag von 3.235 € und für die PWS Stiftung von 1.525 €. Die entsprechenden Mittel für die Stadt sind im Haushalt 2019/20 eingeplant.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

ja

2019

Finanzhaushalt

Ja

2019

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

4

11402.54159

Zuschüsse an sonst. Bereich

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)? Ja

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

2020 ff.

11402.54159

20.000

 

20.000

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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26.08.2019 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - in den nächsten Sitzungszyklus verschoben

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02.09.2019 - Hauptausschuss (HA) - in den nächsten Sitzungszyklus verschoben

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14.10.2019 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - geändert abgestimmt

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17.10.2019 - Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit - geändert abgestimmt

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21.10.2019 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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04.11.2019 - Bürgerschaft (BS) - geändert beschlossen