Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-V/07/0374-02--02

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

  1. Die Erhöhung des Stammkapitals der Stadtwerke Greifswald GmbH um 2.000.000,00 €. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen gesellschaftsrechtlichen Schritte unverzüglich nach der Genehmigung des Doppelhaushaltes 2021/2022 herbeizuführen. Die Stärkung des Stammkapitals ist der Stadtwerke Greifswald GmbH mit der Maßgabe zur Verfügung zu stellen, das Geld für investive Maßnahmen im Bereich Klimaschutz einzusetzen. Etwaige Nebenkosten sind von der Gesellschafterin zu tragen. Zusätzlich verzichtet die Gesellschafterin auf Gewinnausschüttungen der Stadtwerke GmbH ab dem Geschäftsjahr 2020.
  2. Die im Teilhaushalt 06 beim Produkt 5.4.1.00 für 2021 geplanten Ausgaben i.H.v. 785.000,00 € werden auf 1.000.000,00 € erhöht. Die im Teilhaushalt 06 beim Produkt 5.4.1.00 für 2022 geplanten Ausgaben i.H.v. 785.000,00 € werden auf 1.000.000,00 € erhöht. Bei diesem Produkt wird ein Sperrvermerk folgenden Inhaltes angebracht:“ Die Ausgabe der Finanzmittel darf in den jeweiligen Haushaltsjahren erst erfolgen, wenn der in den Pruduktzielen geforderte Zustandsbericht in den Gremien der Bürgerschaft vorgelegt und beschlossen worden ist. Dies gilt nicht soweit Maßnahmen in Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht erfolgen.“
  3. Das in der sog. Prioritätenliste in der Kategorie 3, lfd. Nr. 9 erfasste Produkt „Friedhofsweg“ wird in den nichtfinanzierbaren Teil verschoben. Das in der sog. Prioritätenliste in der Kategorie 3, lfd. Nr. 29 erfasste Produkt „Strandbad Eldena“ wird in den finanzierbaren teil verschoben.
  4. Im Teilhaushalt 09, Produkt 3.6.1, Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Tagespflege“ ist in jedem Haushaltsjahr ein Betrag i.H.v. 400.000,00 € zur Beibehaltung der sog. Kita-Budgets beim Eigenbetrieb Hanse-Kinder und den freien Trägern einzustellen. Diese werden an alle Kindertagesstätten ausgereicht und ermöglichen zusätzliche Anschaffungen für Spielzeug, Spielgeräte und/oder pädagogische Angebote. Die bereit-gestellten Mittel können z.B. zur Unterstützung der Anschaffung von Materialien, für zusätzliche pädagogische Angebote (auch solchen welche durch externe Professionelle angeboten werden), für Projekte und zur Verbesserung der Qualität der frühkindlichen Bildung eingesetzt werden.

Die Mittel sollen wie folgt verteilt werden:

Sockelbetrag je KiTa i.H.v. 2.000,00 €

Sockelbetrag für Tagespflegeperson i.H.v. 250,00 €

die dann verbliebenen Mittel werden als Kind Pauschale verteilt.

  1. Im Teilhaushalt 09, Produkt 3.3.1, Zuschüsse für Vereine/Selbsthilfegruppen ist ein zusätzlicher Betrag i.H.v. 25.000,00 € je Haushaltsjahr und Träger zur Beibehaltung der sog. Allgemeinen Sozialberatung in Greifswald durch das Kreisdiakonische Werk und die Caritas in Greifswald bereitzustellen.
  2. Im Teilhaushalt 09, Produkt 3.3.1, Zuschüsse für Vereine/Selbsthilfegruppen ist ein Betrag i.H.v. 35.000,00 € je Haushaltsjahr für den Stadtjugendring zur Finanzierung einer Stelle eines/r Freizeitpädagogen (30h) einzustellen.
  3. Im Teilhaushalt 09, Produkt 3.3.1, Zuschüsse für Vereine/Selbsthilfegruppen ist ein Betrag i.H.v. 35.000,00 € je Haushaltsjahr für das Medienzentrum Greifswald e.V. zur Finanzierung einer Stelle eines/r Medienpädagogen (30h) einzustellen.
  4. Der § 1 der „Satzung über die Gewährung von Umzugsbeihilfen für Auszubildende und Studenten mit Hauptwohnsitz in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald“ wird wie folgt neu gefasst:

§ 1

Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald zahlt eine einmalige Umzugsbeihilfe in Höhe von 250,00 EURO an Auszubildende und Studenten, die zum Zwecke der Ausbildung oder des Studiums ihre Hauptwohnung erstmalig in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald gem. §17 und 21 des Bundesmeldegesetzes anmelden und diese während des Anmeldejahres ununterbrochen bis einschließlich des 31.12. des Beantragungsjahres beibehalten. Die Förderung erfolgt durch Ausreichung der sog. City-Gutscheine.“

  1. Die „Erläuterungen“ im Teilhaushalt 01 sind wie folgt zu ergänzen. Es ist geplant im Haushaltsjahr 2022 entsprechend den bisherigen Planungen und der Beschlussfassung zum Bürgerhaushalt im Haushaltsjahr 2020 einen sog. „Tag der Entscheidung“ durchzuführen.

 

  1. Im Teilhaushalt 05, Produkt 54700 ÖPNV ist ein Betrag in Höhe von 1.000.000,00 € für das Haushaltsjahr 2022 einzustellen. Dieser Betrag soll der Stadtwerke Greifswald GmbH mit dem Ziel zufließen, diesen an die Verkehrsbetrieb Greifswald GmbH auszureichen. Mit diesem Betrag soll die Verkehrsbetrieb Greifswald GmbH in die Lage versetzt werden, die Attraktivität des Busverkehrs nachhaltig zu verbessern.

 

  1. Der vorgesehene Stellenzuwachs für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 ist gleichmäßig auf den gesamten Finanzplanzeitraum zu verteilen. Die Verteilung steht im Ermessen des Oberbürgermeisters.

 

  1. Die Erläuterungen im Teilhaushalt 11, Produkt 62600, „Beteiligungen, Anteile, Wertpapiere des Anlagevermögens“ ist wie folgt zu ergänzen:“ Der Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt ist bis zum 30. Juni 2022 eine Studie über die Voraussetzungen, notwendigen Schritte sowie handels- und steuerrechtliche Folgen für eine Umwandung der Wohnungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH in eine gemeinnützige GmbH vorzulegen.

 

  1. Im Teilhaushalt 01, Produkt 11102 , Städtepartnerschaften & Internationale Kontakte ist ein Betrag i.H.v. 4.000,00 € je Haushaltsjahr für Zuschüsse für Greifswalder Schulen für Begegnungen mit Partnerstädten/befreundeten Städten oder anderen internat. Kontakten einzustellen.

Gegenfinanzierung. Die Maßnahmen sind durch einen höheren Ansatz beim Gewerbesteueraufkommen, den Ersparnissen beim Personalzuwachs und soweit nötig durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage zu finanzieren.

Reduzieren

Sachdarstellung

Mündlich zur Sitzung

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

 ja

2021/22 

Finanzhaushalt

 ja

2021/22 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

x 

 

Begründung:

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

22.02.2021 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - Einzelabstimmung

Erweitern

01.03.2021 - Bürgerschaft (BS) - zurückgezogen