Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-V/07/0374-03--02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

 

  1. Im Teilhaushalt 7, Produkt 12201 (Bürgerservice und Allg. Ordnungsaufgaben) ist eine neue Leistung „Neugeborenenprämie“ in Höhe von 60.000€ je Haushaltsjahr einzustellen. Diese Prämie soll in Höhe von 100€ den Eltern jedes Kindes mit Wohnsitz in der UHGW gezahlt werden. Die Prämie kann in Form von Greifswald-Gutscheinen ausgereicht werden.

 

  1. Im Teilhaushalt 9, Produkt 33100 (Zuschüsse für Vereine/Selbsthilfegruppen) ist ein Betrag in Höhe von 20.000€ je Haushaltsjahr für die Unterstützung der Allgemeinen Sozialen Beratung der Caritas einzustellen.

 

  1. Im Teilhaushalt 9, Produkt 42100 (Förderung des Sports) ist zusätzlich ein Betrag in Höhe von 2.000€ je Haushaltsjahr (insgesamt dann 22.000€) für den Stadtsportbund zur Unterstützung der Stelle des Geschäftsführers einzustellen.

 

  1. Im Teilhaushalt 6, Produkt 54100 (Gemeindestraßen) ist für das Haushaltsjahr 2021 ein Betrag in Höhe von 30.000€ zur Steigerung der Aufenthaltsqualität in der Innenstadt einzustellen. Dies beinhaltet insbesondere zusätzliche Sitzbänke oder Spiel- und Beschäftigungsmöglichkeiten für Kinder. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, welche weiteren Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität möglich sind.

 

  1. Die „Satzung über die Gewährung von Umzugsbeihilfen für Auszubildende und Studenten mit Hauptwohnsitz in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald“ wird dahingehend geändert, dass die Umzugsbeihilfe ausschließlich in Form von Greifswald-Gutscheinen gewährt wird.

 

  1. Die Erläuterungen im Teilhaushalt 11 zum Produkt 62300 (Kommunale Eigenbetriebe) sowie im Teilhaushalt 1 zum Produkt 57500 (Kommunale Tourismusförderung) sind wie folgt zu ergänzen: „Beim Seesportzentrum Greif ist eine externe Begleitung zur Koordinierung und Überwachung der angestrebten Sanierung der Greif zu beauftragen. Dafür sind Mittel von bis zu 50.000€ bereit zu stellen. Eine weitgehende Zusammenarbeit mit dem Ziel der Hebung von Synergieeffekten in den Bereichen Einkauf, Wieck-Information, Buchungssysteme, Marketing usw. zwischen dem Seesportzentrum Greif und der Greifswald Marketing GmbH (GMG) ist zu prüfen.“ Der Zuschuss zur GMG wird auf 435.000€ in 2021 und 400.000€ in 2022 begrenzt.

 

  1. In der Kategorie 3 der Prioritätenliste werden die Produkte „Ausbau Klaus-Groth-Straße“ (lfd. Nr. 50), „Umgestaltung Wallgrund Martin-Luther-Straße (lfd. Nr. 45) und „Stadtpark Wegebau“ (lfd. Nr. 46) in den finanzierbaren Bereich verschoben. Das Produkt „Friedhofsweg Eldena“ (lfd. Nr. 9) wird in den nicht finanzierbaren Bereich verschoben. Zusätzlich sind bei dem Produkt „Graben 25/3“ (lfd. Nr. 15) die Auszahlungen der Investitionen 2022 auf die Jahre 2022 und 2023 zu verteilen.

 

  1. Im Teilhaushalt 1, Produkt 11102 (Zuschüsse für laufende Zwecke an Sonstige) wird der für „barrierefreies und altersgerechtes Wohnen“ eingestellte Betrag in Höhe von 100.000€ gestrichen.

 

  1. Die Zahl der Beschäftigten im Stellenplan wird auf 635,0 VbE für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 begrenzt. Eine Teilauflistung nicht notwendiger möglicher Stellen ist als Anlage Teil dieser Beschlussvorlage. Weiterhin ist vom Oberbürgermeister darzustellen, wie durch Digitalisierung und damit verbundene effizientere Arbeitsprozesse die Anzahl der benötigten Stellenanteile in Zukunft reduziert werden kann. Ebenso ist darzustellen, wann die derzeitig dargestellte zusätzliche Aufgabenlast in bestimmten Bereichen (Jahresabschlüsse, Finanzen, Hochbau, Vorbereitung Digitalisierung) abgearbeitet ist und die jetzt geschaffenen zusätzlichen Stellen nicht mehr benötigt werden. Hier ist ggf. mit Befristungen zu arbeiten.

 

  1. Die Erläuterungen zum Teilhaushalt 9 sind wie folgt zu ergänzen: „Die Stadtverwaltung bemüht sich um eine schnellstmögliche Umsetzung des Digitalpakts Schule und einen Maßnahmenbeginn an allen Schulen in Trägerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald im Haushaltsjahr 2021.“ Entsprechende Haushaltsmittel sind zu diesem Zweck in den Haushalt einzustellen.

 

  1. Im Teilhaushalt 6, Produkt 54100 (Gemeindestraßen) wird der Ansatz für Instandsetzungen von Straßen, Rad- und Gehwegen je Haushaltsjahr auf einen Betrag in Höhe von 1.000.000€ erhöht

 

  1. Im Teilhaushalt 4, Produkt 11401 (Immobilienverwaltung) wird der Ansatz für werterhaltende Maßnahmen je Haushaltsjahr um einen Betrag in Höhe von 300.000€ erhöht.

 

  1. Die Erläuterungen zum Teilhaushalt 9, Produkt 26300 (Musikschule) sind wie folgt zu ergänzen: „Die Stadtverwaltung bemüht sich intensiv um die Generierung zusätzlicher Einzahlungen mit dem Ziel einer Absenkung des städtischen Zuschusses (bspw. eine Gebührenerhöhung im Erwachsenenbereich, erhöhte Zuschüsse des Landes Mecklenburg-Vorpommern).

 

  1. An geeigneter Stelle ist in den Haushalt aufzunehmen: „Hinsichtlich eines geplanten Zuschusses an den HFC Greifswald 92 e.V. zum Neubau eines Funktionsgebäudes ist zu vereinbaren, dass durch den Verein ein Teil der Pachtflächen zurückgegeben wird. Die Stadtverwaltung bemüht sich um eine zügige baurechtliche Erschließung der entsprechenden Flächen.“

 

  1. Die Erläuterungen im Teilhaushalt 1 zum Produkt 11104 (Bürgerschaft und Gremien) sind wie folgt zu ergänzen: „Die Richtlinien für die Ortsteilbudgets sind so anzupassen und auszulegen, dass Doppelförderungen aus diesen Budgets und anderen städtischen Mitteln im Regelfall ausgeschlossen sind. Gleiches gilt auch für einen geplanten „Tag der Entscheidung“.

 

Als Deckungsquelle für entstehende Mehrausgaben dienen die Personalminderausgaben sowie weitere entstehende Minderausgaben.

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Sachdarstellung

Mündlich zur Sitzung.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

 Ja

2021/22 

Finanzhaushalt

 Ja

2021/22 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

x 

 

Begründung:

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Anlagen

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Beschlüsse

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22.02.2021 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - Einzelabstimmung

Erweitern

01.03.2021 - Bürgerschaft (BS) - zurückgezogen