Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0541

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt, entsprechend § 20 Abs. 3 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern die Durchführung eines Bürgerentscheids zur Attraktivitätssteigerung des ÖPNV.

 

Die Frage soll lauten:

 

„Soll die Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald durch die gesellschaftsrechtliche Umsetzung in der Stadtwerke Greifswald GmbH und in der Verkehrsbetrieb Greifswald GmbH gesteigert werden durch

1) die Anbindung der Ortsteile Friedrichshagen und Ladebow,

2) mittels einer Erweiterung der Angebotskapazität sowie

3) Beibehaltung des Preises für das analoge 6er-Ticket auf 6 Euro, des Preises der

digitalen Einzelfahrscheine von 1 Euro und der analogen Einzelfahrscheine auf 2 Euro (für KUS-Inhaber die bisherigen Differenzbeträge bei den 6er-Tickets)?“

 

Der Bürgerentscheid soll am Tag der Wahl zum Oberbürgermeister der Universitäts- und Hansestadt Greifswald am 12. Juni 2022 durchgeführt werden.

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Sachdarstellung

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald hat am 8. November 2021 beschlossen, die Attraktivität des Busverkehrs in der Stadt erheblich zu steigern. Durch die im Einzelnen beschlossenen Maßnahmen soll der Busverkehr für die Menschen in der Stadt nicht nur eine echte Alternative zur Nutzung des privaten PKW werden, um den Individualverkehr zu verringern und somit einen Beitrag zur Klimapolitik zu leisten, sondern die Stadt soll auch lebenswerter gemacht werden. Dabei ist es für den Erfolg dieser Maßnahmen von entscheidender Bedeutung, dass sie von der Bevölkerung nicht nur stillschweigend hingenommen, sondern ausdrücklich gewollt und auch gelebt werden. Denn nur dann sind die avisierten Ziele dieser Maßnahmen auch zu erreichen.

Die Fragestellung zur Angebotserweiterung ist unter Berücksichtigung der Festlegungen in dem Bürgerschaftsbeschluss vom 08. November 2021 BV-V/07/0465-01 zu sehen und betrifft die Verstetigung dieser Modellmaßnahme über den festgelegten Zeitrahmen hinaus in die Zukunft.

Bei der Einführung eines stark vergünstigten Preismodells geht es offensichtlich nicht um eine Einzelentscheidung über Gebühren bzw. Entgelte eines kommunalen Betriebes, denn es geht hier nicht darum, dass derzeitige Fahrpreismodell neu zu fassen und auf diesem Weg einzelne Preise neu festzulegen. Es geht um nichts anderes als die Neuausrichtung des städtischen öffentlichen Busverkehrs als dringend erforderliche Maßnahme zum Klimaschutz. Der Individualverkehr soll verringert werden, um die Klimaschutzziele, denen sich auch die Universitäts- und Hansestadt nicht erst in ihrem sog. Klimanotstandsbeschluss verpflichtet hat, zu erreichen.

Die Fragestellungen bedürfen keines Kostendeckungsvorschlages, da sie den städtischen Haushalt nicht belasten. Etwaige Fehlbeträge aber auch Mehrerlöse, die durch die Durchführung der zu beschließenden Maßnahmen entstehen, finden ausschließlich in den Jahresabschlüssen der SWG/VBG ihren Niederschlag. Da die Jahresergebnisse der städtischen Beteiligungsgesellschaften derzeit nicht in einem Gesamt- bzw. Konzernabschluss mit dem städtischen Haushalt zu konsolidieren sind, ist der städtische Haushalt auch nicht mittelbar betroffen. Davon unberührt ist die Frage, wie die SWG und die VBG im Falle der Umsetzung der Maßnahmen zukünftig ihre Ergebnisgestaltung ausrichten.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Nein

 

Finanzhaushalt

Nein

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

Nein

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

Ja, positiv

 

 

 

Begründung:

Reduzierung des Individualverkehrs.

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Beschlüsse

Erweitern

21.03.2022 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt