Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/07/0220
Grunddaten
- Betreff:
-
Attraktivitätssteigerung für den ÖPNV – 12 Euro für 120 Tage
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Antragsteller/in:
- SPD-Fraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA)
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Beratung
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May 9, 2022
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Erledigt
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Ausschuss für Bauwesen, Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit (BuK)
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Beratung
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May 10, 2022
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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May 30, 2022
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald .beschließt:
- Der Beschluss Attraktivitätssteigerung für den ÖPNV 2022 ( BV-V/07/0465-01 ) vom 08. November 2021 wird hinsichtlich Ziffer 1. C) aufgehoben.
- Es soll für den gesamten Zeitraum vom 01. September 2022 bis zum 31. Dezember 2022 ein Tickt zum Preis 12 Euro geben.
Sachdarstellung
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt hat am 08. November 2021 ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Steigerung der Attraktivität des ÖPNV beschlossen. Eine der Maßnahmen war die Einführung eines deutlich vergünstigten Ticketpreises für die Fahrt mit den Greifswalder Stadtbus. Als Preismodell wurde das Seite 1 von 4 digitale 1-Euro-Ticket beschlossen. Um auch Menschen, die keine digitalen Technologien einsetzen ein faires Angebot zu machen, wurde weiterhin das 6er Ticket analog beizubehalten und im Preis auf 6 Euro zu reduzieren. Der Preis für das analoge Einzelticket soll 2 Euro betragen, um einen starken Anreiz zur Vermeidung dieser Ticketvariante zu setzen, da diese zu verlängerten Standzeiten an den Bushaltestellen beiträgt. Bisherige Vorteile für KuS-Pass-NutzerInnen sollten nach Möglichkeit erhalten bleiben. Dieses Preismodell wurde zunächst zeitlich befristet parallel mit dem digitalen Ticket für 6 Monat eingeführt. Wegen der sich in der Folgezeit eintretenden weltpolitischen Veränderungen, die aufzuzählen hier weder Zeit noch Raum ist, hat die Bundesregierung zahlreiche Maßnahmen beschlossen. Eine dieser Maßnahmen hat das Ziel den ÖPNV attraktiver zu machen, um es für die Bürge*innen dazu zu bewegen, das eigene Auto stehen zu lassen und statt dessen den Bus oder die Bahn zu benutzen. Diese Maßnahme beinhaltet die Möglichkeit für den Zeitraum vom 01. Juni bis zum 31. August 2022, also für 90 Tage, ein Ticket zur Benutzung des ÖPNV zum Preis von 9 Euro zu erwerben. Die hierbei entstehenden Kosten der ÖPNV-Betriebe trägt der Bund. Die Einführung dieses Systems, das bundesweit gilt, macht es notwendig die am 08. November 2021 beschlossenen Maßnahmen anzupassen. Denn es ist weder sinnvoll noch für die Steigerung der Attraktivität des ÖPNV hilfreich zwei unterschiedliche Bezahlsysteme unmittelbar hintereinander durchzuführen. Das führt nur zu Verwirrung und nicht zur Steigerung der Akzeptanz. Deswegen schlagen die Einbringer vor, das im November beschlossenen Bezahlsystem durch die Übernahme des bundesweiten Systems zu ersetzen. Die Maßnahme sollte bis zum ende des Jahres, also dem 31. Dezember 2021, durchgeführt werden und damit für einen Zeitraum von 120 Tagen. Es soll aus Vereinfachungsgründen für die VBG einerseits und die Bürger*innen andererseits die Möglichkeit geben für diesen gesamten Zeitraum ein einziges Ticket zum Preis von 12 Euro zu erwerben. Seite 2 von 4 Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen ist folgendes festzuhalten. Durch die Streichung der Maßnahme 1. C) aus dem Beschluss vom 08. November 2021 einerseits und ausgereichten Fördermitteln andererseits stehen aus den, im rahmen des Doppelhaushaltes 2021/2022 bereitgestellten 1 Million Euro noch 300.000 Euro zur Verfügung. Der durch die nun vorgeschlagene Maßnahme entstehende finanzielle Aufwand ist schwer zu kalkulieren. Die Jahresabschlüsse der VBG aus den Jahren 2020 und 2021 können hier Anhaltspunkte sein, dann dürfte der Aufwand mit ca. 480.000 Euro anzusetzen sein. Bezieht man die Zahlen des Jahres 2019, also vor Corona mit ein, dürfte der Aufwand darüber liegen.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Ja |
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Finanzhaushalt |
Ja |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
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Folgekosten (Ja oder Nein)? |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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