Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/07/0264-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beschließt, dem Vorschlag des Oberbürgermeisters zu folgen
und ein umfassendes ergebnisoffenes Beteiligungsverfahren zum Thema:
„Weiterer Umgang mit Garagenkomplexen im Stadtgebiet (städtische
Grundstücke)“ einzuleiten.

Wir begrüßen die Beteiligung des kommunalen Konfliktmanagements
„Demokratie leben“ daran.

Bis mindestens zum 31.12.2027 wird ein Moratorium (Aussetzen) für den Abriss
städtischer Garagenkomplexe im Sinne der Beschlussvorlage BV-V/07/0522-01
gewährt.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen des Beteiligungsverfahrens
der Bürgerschaft den tatsächlichen Wohnraumbedarf des Jahres 2022 sowie den
prognostizierten Wohnraumbedarf der folgenden Jahre bis 2027 in Zahlen
darzustellen.

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Sachdarstellung

Zitat aus BV-V/07/0522-01: Grundsätzlich handelt es sich bei den
Garagenkomplexen um städtebaulich integrierte Standorte. Eine Umnutzung
dieser Standorte im Sinne einer Innenentwicklung entspricht dem Leitbild der
kompakten Stadt und dem Gebot des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden.
Gleichzeitig ist im Sinne einer „dem Wohl der Allgemeinheit dienenden
sozialgerechten Bodennutzung unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der
Bevölkerung“ (§ 1 Abs. 1, S. 1 BauGB) der Interessenausgleich zwischen
bestehenden Nutzern („Garagenpächter“) und evtl. Nachnutzern
(„Wohnbedürfnisse“) zu finden.

 

Die Einbringer stellen sich grundsätzlich hinter diese Auffassung.
Dabei ist es aber wichtig, die betroffenen Greifswalder Pächter*innen der
Garagen in die Entscheidungen einzubeziehen. Denn die Garagenkomplexe sind
auch soziale Räume für die Bewohner*innen der jeweiligen Stadtteile.
Wir begrüßen daher ausdrücklich die vom Oberbürgermeister angekündigte
Beteiligung der betroffenen Greifswalder Bürger*innen. Das
Beteiligungsverfahren soll ergebnisoffen und in allen betroffenen Stadtteilen vor
Ort geführt werden. Alle Greifswalder Pächter*innen sollen die Möglichkeit
erhalten, sich daran zu beteiligen. Daher muss eine geeignete Form der
Information und Einladung erfolgen, damit ein nach demokratischen Spielregeln
geordnetes Verfahren stattfinden kann.

 

Die aus dem Beteiligungsverfahren resultierenden Maßnahmen sollen in der
Bürgerschaft beschlossen werden.
Um den Pächter*innen Planungssicherheit und eine ausreichende Zeit für eigene
Maßnahmen zu gewährleisten, sollen die Maßnahmen aus dem Ergebnis des
Beteiligungsverfahrens erst nach dem 31.12.2027 umgesetzt werden.
Für eine sachgerechte Entscheidungsgrundlage zur Lösung des Zielkonflikts
Wohnraum und Garagen ist es wichtig, aktuelle Kennzahlen zu den
Wohnraumbedarfen und deren Entwicklung zu erhalten.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

nein 

 

Finanzhaushalt

nein 

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

x 

 

Begründung:

 

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Beschlüsse

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07.11.2022 - Ortsteilvertretung Ostseeviertel (OTV OV) - ungeändert abgestimmt

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08.11.2022 - Ortsteilvertretung Wieck und Ladebow (OTV WL) - ungeändert abgestimmt

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08.11.2022 - Ortsteilvertretung Eldena (OTV El) - ungeändert abgestimmt

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09.11.2022 - Ortsteilvertretung Innenstadt (OTV In) - ungeändert abgestimmt

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09.11.2022 - Ortsteilvertretung Schönwalde II und Groß Schönwalde (OTV SWII) - ungeändert abgestimmt

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10.11.2022 - Ortsteilvertretung Schönwalde I/Südstadt (OTV SW I) - geändert abgestimmt