Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/08/0098-02
Grunddaten
- Betreff:
-
Stopp des geplanten Verkehrsversuches "Durchfahrtsverbot in der Friedrich-
Loeffler-Straße und in der Domstraße"
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Antragsteller/in:
- Bürgerschaftsfraktion Christlich Demokratische Konservative-IBG-AdbM, interfraktionell angestrebt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA)
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Beratung
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28.10.2024
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●
Erledigt
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Ausschuss für Bauwesen, Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit (BuK)
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Beratung
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29.10.2024
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●
Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Digitalisierung und öffentliche Ordnung (WA)
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Beratung
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30.10.2024
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●
Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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04.11.2024
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●
Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA)
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Beratung
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18.11.2024
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●
Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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25.11.2024
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt, den Verkehrsversuch über Durchfahrtsverbote in der Friedrich-Loeffler-Straße und in der Domstraße sofort zu stoppen und keine weiteren Aufträge in diesem Zusammenhang auszulösen bzw. bestehende Verträge zu kündigen.
Sachdarstellung
Als Grundlage für die Entscheidung sind aus unserer Sicht unausgewogene Betrachtungen bzw. daraus abgeleitet falsche Schlussfolgerungen herangezogen worden. Des Weiteren sind mögliche nachteilige Effekte für den allgemeinen Verkehr ungenügend untersucht worden.
Das Verkehrskonzept Innenstadt aus dem Jahr 2021 lässt das 2010 von professionellen Verkehrsplanern erstellte und 2015 evaluierte „Städtische Parkraumbewirtschaftungskonzept“ vermissen. Auf dieses Konzept wurde weder hingewiesen noch als Grundlage darauf Bezug genommen. Die verwendeten Untersuchungsergebnisse zum ruhenden Verkehr sind vergleichsweise mit sehr viel geringerem Aufwand entstanden und stellen keine belastbare Grundlage dar. Es werden Dinge mit schwachen Argumenten vermischt. Es entsteht der Eindruck, dass städteplanerisch der Sicht eines Verkehrsplaners nicht die notwendige Aufmerksamkeit geschenkt wurde und möglicherweise dem Wunsch des Auftraggebers nach einem zielführenden Gutachten entgegengekommen wurde.
Der Einschätzung unserer eigenen Verwaltung, dass die Einrichtung von Modalfiltern in der Domstraße und der Friedrich-Loeffler-Straße zur Erhöhung des KFZ-Verkehres in der Bahnhofsstraße zu weiteren Verzögerungen führen wird, wird nicht entsprochen. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt stellt der Verkehr laut Angabe der Verwaltung insbesondere in den Spitzenzeiten am Morgen und am Nachmittag eine starke Belastung dar. Es ist unter anderem regelmäßig ein Rückstau bis zum Ortseingang Grimmer Straße zu verzeichnen.
Das Argument, die Maßnahme der Umsetzung des Verkehrskonzeptes bildet einen wichtigen Baustein zum Klimaschutz, greift nicht. Die Zunahme des Verkehrs in der Bahnhofsstraße in Verbindung mit stark erhöhtem Staupotential verschlechtert im Gegenzug die Klimabilanz. Die Behauptung einer positiveren Klimabilanz wird durch keine entsprechenden Gutachten untersetzt.
Die Belastung für Handwerker, Lieferdienste und sonstige Gewerbetreibende wegen veränderter Zu- und Abfahrtswege und entsprechender Neuorientierung, hinsichtlich des Erreichens der Ziele mit entsprechenden negativen Konsequenzen, sind den Betroffenen nicht zuzumuten.
Die Behauptung, dass sich durch die angedachte Maßnahme die Verweildauer von Besuchern in der Stadt erhöht ist äußerst fragwürdig.
Es liegen weiter keine Prognosen zur Veränderung des Verkehrsflusses in angrenzenden Straßen vor. Eine solche Prognose hätte eine tiefgreifendere verkehrstechnische Analyse ergeben können. Die Analyse scheint unzureichend zu sein. Eine Prognose fehlt auch zu potentiellen Stauproblemen.
Insgesamt fordern wir, die unzureichend bedachte Maßnahme, nicht zuletzt wegen der finanziellen Belastung für den Haushalt, abzubrechen.
In dieser Version wurden die finanziellen Auswirkungen ergänzt.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Ja |
2024 ff. |
Finanzhaushalt |
Ja |
2024 ff. |
|
Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
|
1 |
05 |
55400/41440000/ 41440.16154 |
Zuweisungen von der EU SUMPs for BSR |
257.018,40 |
|
2 |
05 |
55400/56290000/ 56290.40066 |
Projekt SUMPs for BSR |
131.675,29 |
|
3 |
06 |
54100/23310000/ 23310.00102 |
Anzahlungen auf Sonderposten aus Zuwendungen SUMPs |
52.800,00 |
|
4 |
06 |
54100/09620000/ 09620.40103 |
Anlagen im Bau Projekt SUMPs for BSR |
66.000,00 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
|
1 |
2024 |
0,00 |
62.140,42 |
0,00 (Rückzahlung der erhaltenen Fördermittel) |
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1 |
2025 |
142.900,00 |
0,00 |
- 142.900,00 |
|
1 |
2026 |
94.400,00 |
0,00 |
- 94.400,00 |
|
2 |
2024 |
0,00 |
8.008,13 |
-1.675,29 |
|
2 |
2025 |
118.000,00 |
0,00 |
118.000,00 |
|
2 |
2026 |
12.000,00 |
0,00 |
12.000,00 |
|
3 |
2025 |
52.800,00 |
0,00 |
- 52.800,00 |
|
4 |
2025 |
66.000,00 |
0,00 |
66.000,00 |
|
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1-4 |
2025/2026 |
Berücksichtigung in der Haushaltsplanung 2025/2026 |
|
2 |
2024 |
Deckung innerhalb des DZ THH 05 |
1.675,29 |
Folgekosten (Ja oder Nein)? |
ja |
|
HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
2024 ff. |
Bei Kündigung der jeweiligen Aufträge muss mit entsprechenden Schadenersatzforderungen gerechnet werden. |
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