Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/08/0083

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Sondernutzung an öffentlich-rechtlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald laut Beschlussfassung vom 22.02.2024 (Beschluss BV-P-ö/07/0347-05).

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Sachdarstellung

  1. Im Satzungstext der beschlossenen Sondernutzungssatzung sind in § 5a und § 5d, Abs. 1 Buchstabe d die Nummerierungen der dortigen Anlagen 1 und 2 vertauscht worden. Der Inhalt der Anlagen wird nicht geändert.

Im § 5a wird die Bezeichnung Anlage 2 in Anlage 1 geändert.

Im § 5d, Abs.1, Buchstabe d wird die Bezeichnung Anlage 1 in Anlage 2 geändert.

 

Mit diesen Änderungen stimmt der Satzungstext inhaltlich wieder formal mit den jeweiligen Anlagen 1 und 2 überein.

 

  1. In der alten Sondernutzungssatzung aus 2013 waren im § 5a umfangreiche und detaillierte, allerdings auch äußerst unübersichtliche Regelungen zur Gestaltung von Außenanlagen, die im Zuge von Anträgen zu Sondernutzungen insbesondere von Gastronomiebetrieben in den Geltungsbereichen der Gestaltungssatzungen Innenstadt, Fleischervorstadt und Wieck enthalten. Diese Regelungen sollten in der jetzt gültigen Sondernutzungssatzung vereinfacht und vor allem für die Antragstellenden übersichtlicher dargestellt werden. In der jetzt gültigen Sondernutzungssatzung wurde dazu im § 5b, Sonderregelungen Gestaltungsbereich der Gestaltungssatzung Innenstadt, der Gestaltungssatzung Fleischervorstadt und der Gestaltungssatzung Wieck nur Bezug auf die jeweiligen Gestaltungssatzungen genommen. Die Gestaltungssatzungen stellen jedoch örtliche Bauvorschriften i. S. d. § 86 Abs. 1 LBauO M-V dar, die die äußere Gestaltung baulicher Anlagen sowie von Werbeanlagen regeln, jedoch keine Rechtsgrundlage für die Ausgestaltung von Sondernutzungen bieten. Diese äußere Gestaltung ist jetzt in Form der Gestaltungsrichtlinie dargestellt und soll als Anlage 4 zur Sondernutzungssatzung in Form dieser 2. Änderungssatzung Bestandskraft erhalten und als Grundlage für Sondernutzungsgenehmigungen in den Bereichen der Gestaltungssatzungen Innenstadt, Fleischervorstadt und Wieck dienen.

Änderungen und Anpassungen in der rechtskräftigen Sondernutzungsgebührensatzung sind nicht notwendig, da sich die Gebührentatbestände durch die Aufnahme der Gestaltungsrichtlinie in die Sondernutzungssatzung nicht ändern.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Nein

 

Finanzhaushalt

Nein

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

x

 

Begründung:

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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04.03.2025 - Ortsteilvertretung Wieck und Ladebow (OTV WL) - zur Kenntnis genommen

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06.03.2025 - Ortsteilvertretung Innenstadt (OTV In) - ungeändert abgestimmt

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11.03.2025 - Ausschuss für Bauwesen, Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit (BuK) - ungeändert abgestimmt

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12.03.2025 - Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Digitalisierung und öffentliche Ordnung (WA) - ungeändert abgestimmt

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17.03.2025 - Hauptausschuss (HA) - behandelt