Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/08/0170-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushalt 2025/2026 - Umsetzung der rechtsaufsichtlichen Entscheidung vom 15.04.2025
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 20 Amt für Finanzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA)
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Beratung
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22.09.2025
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●
Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Jugend, Sport, Inklusion, Integration, Gleichstellung und Wohnen (SoA)
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Beratung
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22.09.2025
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●
Erledigt
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Ausschuss für Bauwesen, Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit (BuK)
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Beratung
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23.09.2025
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●
Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur, Universität, internationale Beziehungen und Wissenschaft (BiA)
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Beratung
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24.09.2025
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●
Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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29.09.2025
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●
Erledigt
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Senat (S)
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Beratung
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●
Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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13.10.2025
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●
Geplant
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA)
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Beratung
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●
Bereit
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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Sachdarstellung
Die rechtsaufsichtliche Entscheidung des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung für die Haushaltssatzung 2025/2026 der Universitäts- und Hansestadt Greifswald enthält neben konkreten Zurückstellungen von Kredit- und Verpflichtungsermächtigungen auch Auflagen, die keine konkreten Maßnahmen betreffen und nicht explizit beziffert sind.
Auszug aus der rechtsaufsichtlichen Entscheidung:
„Gemäß § 82 Absatz 1 KV M-V wird angeordnet, dass der Oberbürgermeister mit Wirkung zum Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2025/2026 gemäß § 51 Absatz 1 KV M-V Maßnahmen ergreift, die im Jahr 2025 und 2026 eine möglichst sparsame an dem Grundsatz der Unaufschiebbarkeit orientierte Haushaltsdurchführung im laufenden Bereich sicherstellen. […] Dem Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung sind die Maßnahmen […] zeitgleich zur Kenntnis zu geben.“
Mit der am 14.05.2025 ausgefertigten und am 15.05.2025 in Kraft getretenen Rundverfügung zur Haushaltsführung 2025 hat der Oberbürgermeister eine haushaltswirtschaftliche Sperre erlassen, die den Forderungen der Rechtsaufsicht gerecht wird. Die Haushaltssperre wurde zunächst bis zum Ablauf des 31.08.2025 festgesetzt und unterlag einem Verlängerungsvorbehalt. Mit der Ergänzung zur Rundverfügung Nr. 03/2025 wurde die Haushaltssperre bis zum Ablauf des 31.12.2025 in leicht modifizierter Form verlängert. Dies allein genügt jedoch voraussichtlich nicht, um die geplanten Jahresdefizite derart zu verbessern, dass der Haushaltsausgleich 2025 noch erreicht werden kann.
Auszug aus der rechtsaufsichtlichen Entscheidung:
„Gemäß § 82 Absatz 1 KV M-V wird angeordnet, dass der Oberbürgermeister dem Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung zum 15. November 2025 über den Haushaltsvollzug berichtet und auf dieser Basis eine Prognose zum 31. Dezember 2025 vorlegt. Der Bericht hat neben der
Darstellung der bereits ergriffenen Haushaltssicherungsmaßnahmen einschließlich ihrer Wirkung in Abhängigkeit von der Prognose auch darzustellen, welche weiteren Maßnahmen vorgesehen sind, um den für das Jahr 2026 und den Finanzplanungszeitraum geplanten hohen Defiziten effektiv zu begegnen.“
Um dieser Anordnung nachzukommen, wurden im Bereich der laufenden Verwaltung Veränderungen durch Entscheidung des Oberbürgermeisters vom 22.06.2025 vorgenommen. Darüber hinaus wurden innerhalb der Verwaltung die in den Anlagen 1 (laufender Bereich) und 2 (investiver Bereich) dargestellten weiteren Veränderungsvorschläge erarbeitet. Dabei handelt es sich in den meisten Fällen um freiwillige Leistungen, die zukünftig nicht mehr oder in reduziertem Umfang angeboten werden könnten. Dies begründet sich, wie die vorgenannten Darstellungen, in der rechtsaufsichtlichen Entscheidung.
Auszug aus der rechtsaufsichtlichen Entscheidung:
„Die Möglichkeit der Wahrnehmung freiwilliger Selbstverwaltungsaufgaben in einem der finanziellen Leistungsfähigkeit angemessenen Umfang bleibt […] unberührt. Der Anteil der freiwilligen Aufgabenwahrnehmung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald ist jedoch mit der sich deutlich verschlechternden finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt bei Weitem nicht vereinbar. Mit Blick darauf, dass auch zum Ende des Finanzplanungszeitraum kein Haushaltsausgleich aufgezeigt werden kann, ist die Stadt dringend gehalten, jegliche Einsparmöglichkeiten auszuschöpfen und den Anteil der freiwilligen Leistungen einschließlich der dafür vorgehaltenen Stellen konsequent auf ein angemessenes Maß zu reduzieren.“
Die in den Anlagen aufgeführten Veränderungsvorschläge führten zu einer Verbesserung der geplanten Jahresergebnisse 2025 und 2026, sind alleine jedoch nicht auskömmlich, um der gesetzlichen Forderung des Haushaltsausgleichs (§ 43 Abs. 6 KV M-V) zu genügen. Insofern stellen sie lediglich kurzfristig umsetzbare Maßnahmen dar und sind nicht mit einem Haushaltssicherungskonzept oder einer Haushaltskonsolidierung gleichzusetzen.
Die von der Verwaltung bereits vorgenommenen sowie die durch die Bürgerschaft zu beschließenden Veränderungen sind der Rechtsaufsicht spätestens zum 15.11.2025 mitzuteilen. Ausgehend von der Prognose per 31.12.2025 und den für 2025 dargestellten Maßnahmen, kann das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung die für das Haushaltsjahr 2026 bereits vorliegende rechtsaufsichtliche Entscheidung jedoch abändern.
Auszug aus der rechtsaufsichtlichen Entscheidung:
„In Abhängigkeit von der weiteren Haushaltsentwicklung im Jahr 2025 und der bereits eingeleiteten Maßnahmen zur Haushaltssicherung und in Abhängigkeit von dem zum 15. November 2025 vorzulegenden Bericht und der Prognose […] zur Haushaltssicherung ggf. noch zu ergreifender Maßnahmen behält sich das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung vor, zu einem späteren Zeitpunkt die entsprechende Anordnung […] für das Jahr 2026 zu ändern bzw. zu ergänzen. Für den Fall, dass die von der Stadt in Abhängigkeit von der Prognose vorgesehenen Maßnahmen nicht ausreichen, um dem für das Jahr 2026 geplanten hohen Defizit effektiv zu begegnen, kommt ergänzend insbesondere eine Verbesserungsvorgabe in Betracht.“
Es kann derzeit nicht vorhergesagt werden, wie diese Verbesserungevorgabe ausgestaltet wird, sodass sowohl von einer pauschalen Sperre in Höhe von X Mio. EUR (insbesondere im freiwilligen Bereich) als auch von Eingriffen in konkrete Positionen ausgegangen werden kann. Insbesondere bei letzterem hat die Universitäts- und Hansestadt Greifswald kaum mehr die Möglichkeit, eigenständig über die Umsetzung von Maßnahmen zu entscheiden.
Zu beachten ist, dass diese Beschlussvorlage keinen Nachtragshaushalt und keinen Ergänzungsbeschluss zur Haushaltssatzung 2025/2026 darstellt. Die technische Umsetzung in der Finanzsoftware erfolgt im Amt für Finanzen. Bei zukünftigen Auswertungen (z. B. Haushaltsanalyse, Jahresabschluss) werden die Veränderungen in der Gesamtermächtigung ersichtlich sein. Hierfür ist es nicht erforderlich, den Haushaltsplan anzupassen oder die Haushaltssatzung neu zu erlassen. Eine Genehmigung der Rechtsaufsichtbehörde ist nicht einzuholen, wenngleich der Beschluss mit seinen Anlagen dem Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung zur Verfügung zu stellen ist.
In der Versionierung wurden die Anlagen 1 und 2 aktualisiert. Veränderungen wurden wie folgt vorgenommen:
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in Anlage 1 in den Zeilen
- 1 (Psychosoziales Zentrum "Mole")
- 5 – 12 (OT-Budget),
- 16 (Pachten Gärten),
- 22, 25, 26, 27, 31 (zusätzliche Lehr- und Unterrichtsmittel),
- 42 (Jugendclub Riems),
- 50 (Deckungsring Werterhaltung) sowie
-
in Anlage 2 in den Zeilen
- 2 (Brücken, Tunnel und ingenieurtechnische Anlagen) und
- 9 (Herstellung neuer Bushaltestellen für das Linienverkehrsnetz).
Darüber hinaus wurde Absatz 3 der Sachdarstellung aktualisiert (Verlängerung der Haushaltssperre).
Finanz. Auswirkung
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Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
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Ergebnishaushalt |
Ja |
2025 ff. |
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Finanzhaushalt |
Ja |
2025 ff. |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
diverse |
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s. Anlage 1 und 2 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
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1 |
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Folgekosten (Ja oder Nein)? |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
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1 |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
öffentlich
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201,1 kB
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|||
|
2
|
öffentlich
|
89,3 kB
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