Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/304

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt den Oberbürgermeister

 

  1. gemeinsam mit dem Deutschen Kinderschutzbund Greifswald die konkrete Aufgabenbeschreibung für die Tätigkeit eines Kinderbeauftragten zu erarbeiten sowie den dafür erforderlichen Stellen- und Finanzbedarf festzustellen,
  2. die Ergebnisse der Prüfungen und Feststellungen zur Ziffer 1. im Jugendhilfeausschuss zu beraten und nach dortiger Zustimmung

  1. eine Vereinbarkeit dieser Tätigkeit mit der Tätigkeit der Familienbeauftragten zu prüfen und – je nach Prüfergebnis als eigenständige/-n Kinderbeauftragte/-n oder Kinder- und Familienbeauftragte –
  2. einen Entwurf für entsprechende Änderungen der Hauptsatzung und des Stellenplans der Bürgerschaft – nach erneuter Beratung im Jugendhilfeausschuss – vorzulegen.

 

 

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Sachdarstellung

Kinderbeauftragte vertreten die Interessen von Kindern. Sie planen, koordinieren und kontrollieren städtische Aktivitäten zur Erhöhung der Kinder- und Familienfreundlichkeit bzw. passen auf, dass die Stadt kinderfreundlich bleibt.

Sie geben aber auch Impulse für einen kinder- und familienfreundlichen Wirtschaftsstandort oder stellen Bedürfnisanalysen von Kindern und Familien in der jeweiligen Stadt auf. Städtische Gremien werden in Kinderangelegenheiten beraten. Mit Verbänden und Institutionen, die in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind, wird zusammen gearbeitet.

Sprechstunden für Kinder, Jugendliche und Eltern werden von ihnen angeboten. Sowohl Kinder als auch Erwachsene können sich bei Problemen an sie wenden. Erwachsene erhalten auch Informationen, wie sie sich aktiv für mehr Kinderfreundlichkeit einsetzen können. Kinder werden beraten und anwaltschaftlich unterstützt.

Kinderbeauftragte gibt es z. B. in Stuttgart, München oder auch Salzgitter.

 

Seit 1992 gilt das „Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes“ auch in der Bundesrepublik Deutschland. Eines dieser Rechte lautet: „Freie Meinungsäußerung, Information und Gehör“. Unsere Universitäts- und Hansestadt sollte eine kinderfreundliche Stadt sein, in der Kinder mitgestalten können und sich zu Hause fühlen sollen. Diese Kinderfreundlichkeit setzt voraus, dass man bei allen zukünftigen Planungen deren Auswirkungen auf Kinder als zukünftige Erwachsene prüft und berücksichtigt. Dies bedeutet u.a. auch, dass den Kindern Mitwirkungsmöglichkeiten eingeräumt werden. In einer kinderfreundlichen Stadt Greifswald soll dies bedeuten, dass Kinder ihre Meinung in den Angelegenheiten, die sie betreffen, dem Alter und dem Reifegrad entsprechend mitteilen können und diese zu berücksichtigen sind.

Die Schaffung eines Kinderbeauftragten ergänzt die Beauftragten für Familien, Integration, Behinderten und Senioren (§§ 12 bis 15 der Hauptsatzung). Der Kinderbeauftragte hat gegenüber dem Jugendamt und dem Jugendhilfeausschuss den Vorteil, als einzubindendes Querschnittsorgan frühzeitig in sämtliche für die Kinderpolitik wesentliche Maßnahmen, wie z.B. Bauplanungsmaßnahmen, eingebunden zu werden. Hierdurch wird gewährt, dass Maßnahmen, die nicht unmittelbar in den Kompetenzbereich des Jugendamtes bzw. des Jugendhilfeausschusses fallen, jedoch eine erhebliche Bedeutung für Kinder in unserer Stadt haben können, frühzeitig bekannt werden und somit auch die Interessen der Kinder ebenfalls frühzeitig in die angedachten Maßnahmen eingebracht werden können.

 

Der Kinderbeauftragte soll durch eine Person wahrgenommen werden, welche bereits eine andere Beauftragtenaufgabe gemäß den §§ 12 bis 14 der Hauptsatzung wahrnimmt. Dadurch kann gewährleistet werden, dass die Stellung eines Kinderbeauftragten hauptamtlich (mit-)wahrgenommen wird. Es wird insofern daran erinnert, dass die Einrichtung eines Beauftragtenbüros angedacht war oder ist. Sollte eine Hauptamtlichkeit nicht gewährleistet werden können, muss über die Ausgestaltung im Ehrenamt, eventuell auf Honorarbasis, nachgedacht werden. Zu bedenken ist dann jedoch, dass die wichtige Querschnittsfunktion der Aufgabe eingeschränkt werden könnte.

 

 

Eine weitere Sachdarstellung bzw. Begründung erfolgt mündlich in der Sitzung der Bürgerschaft.

 

 

 

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Beschlüsse

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06.09.2010 - x(bis 2011-12-12) Zeitweiliger Ausschuss für Jugend - abgelehnt

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06.09.2010 - x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Haushaltsplanung, Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus und Liegenschaftsangelegenheiten

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08.09.2010 - x(bis 2011-12-12) Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Behinderte, Senioren und Wohnen

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13.09.2010 - Hauptausschuss (HA)

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27.09.2010 - Bürgerschaft (BS) - mit Änderungen