Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/924

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.) Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die Haushaltssatzung 2013 der Universitäts- und Hansestadt Greifswald sowie den Haushaltsplan 2013 unter Einbeziehung der Veränderungslisten.

 

2.) Die Bürgerschaft beschließt, den Fehlbetrag des Ergebnishaushaltes gemäß § 18 Abs. 1 Satz 2 der GemHVO-Doppik durch Entnahme aus der Kapitalrücklage zu decken.

 

 

 

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Sachdarstellung

mündlich durch den Amtsleiter

 

 

 

Anlagen

  1. Haushaltssatzung 2013 
  2. Haushaltsplan 2013 einschließlich Anlagen
  3. Veränderungslisten zum Haushaltsplan
    (Die Veränderungslisten setzten sich zusammen aus den Veränderungsvorschlägen der Verwaltung und den von der Verwaltung übernommenen Vorschlägen der Fraktionen, über die Konsens erzielt wurde.)

 

http://www.greifswald.de/politik/haushalt/haushalt-2013-entwurf.html

 


Haushaltssatzung

der Universitäts- und Hansestadt Greifswald

für das Haushaltsjahr 2013

 

 

Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald vom 10.12.2012 und mit Genehmigung des Innenministeriums folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

 

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird

 

1. im Ergebnishaushalt

 

a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf    95.778.700 EUR

    der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf            102.376.900 EUR

    der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf  - 6.598.200 EUR

 

b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf                   0 EUR

    der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf                  0 EUR

    der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf                 0 EUR

 

c) das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf  - 6.598.200 EUR

    die Einstellung in Rücklagen auf                      0 EUR

    die Entnahmen aus Rücklagen auf       6.598.200 EUR

    das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf                  0 EUR

 

2. im Finanzhaushalt

 

a) die ordentlichen Einzahlungen auf     95.148.400 EUR

    die ordentlichen Auszahlungen auf     95.118.300 EUR

    der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf          30.100 EUR

 

b) die außerordentlichen Einzahlungen auf                     0 EUR

    die außerordentlichen Auszahlungen auf                     0 EUR             

    der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf                  0 EUR

 

c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf    12.267.300 EUR

    die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf    15.605.500 EUR

    der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf - 3.338.200 EUR

 

d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf      9.752.200 EUR

    die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf     6.444.100 EUR

    der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf   3.308.100 EUR

 

festgesetzt.

 

 


§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen

(Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf       2.665.000 EUR.

 

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt

auf          38.756.700 EUR.                                                                                                                                                                                     

§ 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit

 

Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt

auf   17.000.000 EUR.             

 

 

§ 5 Hebesätze

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden, wie folgt, festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

 

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen

    (Grundsteuer A) auf        300 v. H.

 

b) für die Grundstücke

    (Grundsteuer B) auf        430 v. H.

 

2. Gewerbesteuer auf         425 v. H.

 

 

§ 6 derzeit nicht belegt

 

 

§ 7 Stellen gemäß Stellenplan

 

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 764,749 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

 

 

§ 8 Eigenkapital

 

Der Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres

betrug          liegt noch nicht vor.

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des

Haushaltsvorjahres beträgt       liegt noch nicht vor.

und zum 31.12. des Haushaltsjahres     liegt noch nicht vor.

 


§ 9 Besonderer Bewirtschaftungsregelungen

1. Von der gegenseitigen Deckungsfähigkeit gemäß § 14 Abs. 1 GemHVO- Doppik werden hiermit folgende Aufwendungen ausgenommen:

 

- Interne Leistungsverrechnungen

- Abschreibungen

- Einstellungen in Rücklagen

- Personalaufwendungen/ Versorgungsaufwendungen

- Bewirtschaftungskosten

- Mieten und Pachten

2. Aufgrund sachlichen Zusammenhangs wird für folgende Aufwendungen bzw. Auszahlungen gemäß § 14 Abs. 2 GemHVO- Doppik jeweils per Haushaltsvermerk die gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb der Aufwands- bzw. Auszahlungsart erklärt:

 

- Personalaufwendungen/ Versorgungsaufwendungen

- Interne Leistungsverrechnungen

- Abschreibungen

- Einstellungen in Rücklagen

- Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen

- Bewirtschaftungskosten

- Mieten und Pachten

 

 

 

Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am   erteilt.

 

 

 

Greifswald,        Dr. Arthur König                                                                                                                               Oberbürgermeister

 

     Siegel

 

 

 

 

 

(Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 3 KV M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am ....... durch das Innenministerium erteilt.

Alternativ:

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Abs. 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom .......... angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

 

Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme

vom  bis (Wochentag, Datum)

von   bis   Uhr,

im Rathaus, Zimmer öffentlich aus. Greifswald, den ..................)

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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29.10.2012 - Bürgerschaft (BS) - erste Lesung

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12.11.2012 - x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Behinderte, Senioren, Wohnen und Jugend

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12.11.2012 - Ausschuss für Sport

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14.11.2012 - x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Bauwesen und Umwelt

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14.11.2012 - x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Schulen, Bildung, Universität, Wissenschaft und Kultur

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15.11.2012 - x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Haushaltsplanung, Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus und Liegenschaftsangelegenheiten - vertagt

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26.11.2012 - Hauptausschuss (HA)

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28.11.2012 - x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Haushaltsplanung, Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus und Liegenschaftsangelegenheiten

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10.12.2012 - Bürgerschaft (BS)