Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/771

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beschließt

 

1. die Zustimmung zur Gründung der SoPHi Greifswald GmbH durch die Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH Greifswald (WVG).

 

2. die Zustimmung zum Gesellschaftsvertrag der SoPHi Greifswald GmbH und zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages.

 

3.  die Bestellung von Herrn Adomeit als Gründungsgeschäftsführer sowie die Bestellung des/der Pflegedienstleiters/in zum/zur weiteren Geschäftsführer/in.

 

4. Der Oberbürgermeister wird zur entsprechenden Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung der WVG nach Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen gemäß §77 KV M-V ermächtigt.

 

Die Bürgerschaft empfiehlt:

 

1.      den § 11 des Gesellschaftsvertrages der WVG mbH einer Überprüfung zu unterziehen und bei Bedarf die Mitgliedszahl von 12 auf 15 anzupassen,

dem Aufsichtsrates WVG mbH einen Fachunterausschuss für die Tochtergesellschaften einzurichten.

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Sachdarstellung

Die vorliegende Beschlussvorlage inklusive der Anlagen ersetzt die zu Beginn des Jahres in den Gremien der Bürgerschaft diskutierte Vorlage.

 

In Auswertung der im ersten Halbjahr 2016 geführten, umfassenden Diskussionen in den Fachausschüssen der Bürgerschaft, mit dem Ministerium für Inneres und Sport M-V, dem Landkreis Vorpommern-Greifswald, den Pflegediensten in Greifswald und Vertretern der Fraktionen in der Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und der aus diesen Gesprächen ergangenen Hinweise wurden die Unterlagen grundlegend überarbeitet. Ebenso sind die ergangenen Hinweise der IHK im Rahmen der Anhörung nach § 68 Abs. 7 KV M-V berücksichtigt worden.

 

Die WVG beabsichtigt die Gründung einer Gesellschaft für Sozial-, Pflege- und Hilfsdienstleistungen in Greifswald -  SoPHi Greifswald GmbH als 100%-ige Tochter. Die Gründung erfolgt als Bargründungsgesellschaft durch die WVG. Die Geschäftsaufnahme ist zum 1.1.2017 geplant.

 

Gegenstand und Zweck:

Die SoPHi Greifswald GmbH soll wohnbegleitende Dienstleistungen einschließlich Unterstützung der Pflegebedürftigen als ganzheitlicher Dienst am Menschen erbringen.

 

Die Gesellschaft sieht ihre Aufgaben einerseits im Bereich der Sozialdienstleistungen/ wohnbegleitenden Dienstleistungen: 

  • Betrieb sozialer Einrichtungen;
  • Übernahme im Bereich der Wohnungswirtschaft und des Stadtteilmanagements anfallender sozialer Aufgaben;
  • Dienstleistungen für die Gesellschaften des WVG Konzerns;
  • Freizeitdienstleistungen, insbesondere Begegnungszentren/Stadtteilcafés;
  • Vermittlung von Umzugsservice; Fahr- und Botendienste; soziale Betreuung und Beratung, insbesondere Vermittlung von Betreuungsleistungen; Mietschuldnerberatung; Betreuung der Wohnung bei Abwesenheit; hauswirtschaftliche Versorgung

 

Weiterhin sollen ambulante und stationäre Pflegedienstleistungen angeboten werden:

  • Erbringung ambulanter und stationärer Pflegedienstleistungen;
  • Informationsservice, insbesondere Vermittlung von Kursen;
  • Pflegeberatung; Service- und Betreuungsleistungen gemäß § 45 SGB XI;
  • Vermittlung von Pflegehilfsmitteln; Unterstützung bei der Beantragung

 

Rechtsform:

-          Gesellschaft mit beschränkter Haftung

 

Stammkapital:

-          121.400 EUR Bareinlage durch die WVG

 

Gesellschaftsorgane:  

-          Geschäftsführung: Doppelspitze, wobei Herrn Adomeit Einzelvertretungsbefugnis eingeräumt werden soll. Die zweite Person in der Geschäftsführung wird durch den Pflegedienstleiter/die Pflegedienstleiterin besetzt.

 

-          Gesellschafterversammlung

 

Die Gesellschaft soll zudem über einen Fachbeirat als Beratungsorgan verfügen. Die Zusammensetzung und die Aufgaben werden in einer Geschäftsordnung festgelegt, die durch den Hauptausschuss der Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald zu bestätigen ist.

 

Gesellschaftsvertrag:

Der Gesellschaftsvertrag berücksichtigt die Anforderungen der KV M-V in der aktuellen Fassung (Haftungsbegrenzung, Wirtschaftsplanung nach EigVO, Prüfung nach Kommunalprüfungsgesetz M-V, Rechte gemäß §§ 53, 54 HGrG, Zustimmung bei Beteiligungen)

 

Finanzierung:

Die Finanzierung der laufenden Ausgaben und die Liquiditätsausstattung erfolgen durch den Gesellschafter sowie durch eigene Erträge.

 

Zur ausführlichen Erläuterung wird auf den Businessplan und den Wirtschaftsplan nach EigVO verwiesen.

 

Zudem ist der Abschluss eines Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages vorgesehen.

 

 

Gründungsvoraussetzungen:

Die Zulässigkeitsvoraussetzungen für Unternehmen gemäß 68 Abs. 2 KV M-V gelten auch für mittelbare Unternehmen:

  1. der öffentliche Zweck rechtfertigt das Unternehmen,
  2. das Unternehmen steht nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit der Gemeinde/der WVG und zum voraussichtlichen Bedarf,
  3. die Gemeinde/WVG kann die Aufgabe ebenso gut und wirtschaftlich wie Dritte erfüllen.

 

Der Vorlage sind ein ausführliches und erläuterndes Unternehmenskonzept mit Businessplan für die einzelnen Bereiche, einschließlich Personalbedarfs- und Investitionsbedarfsplanung, Chancen- und Risikoabwägung sowie die Wirtschaftsplanung nach EigVO beigefügt.

 

Ebenfalls erfolgte durch externe Berater der WVG eine Abwägung der vergabe- und beihilferechtlichen Fragen.

Im Ergebnis wird die vergaberechtsfreie Beauftragung im Wege eines Inhouse-Geschäftes als möglich angesehen.

 

Beihilferechtlich wird für den Bereich der Sozialdienstleistungen eine Betrauung der SoPHi über das Gesellschafterverhältnis bzw. die Gesellschaftsverträge (Gesellschaftszweck von WVG und SoPHi) gesehen. Zur Gewährleistung der Transparenz wird mittels Trennungsrechnung die jährliche Vergleichbarkeit mit einem marktwirtschaftlich handelnden privaten Mitbewerber dargestellt und im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses bewertet. 

 

Die ausführlichen Gutachten zu steuer- und gesellschaftsrechtlichen sowie den vergabe- und beihilferechtlichen Aspekten liegen wegen der Vertraulichkeit in der WVG sowie im Beteiligungsmanagement der Universitäts- und Hansestadt Greifswald vor und können dort eingesehen werden.  

 

Der Landkreis Vorpommern-Greifswald hat in seinem Schreiben vom 13.07.2016 die Aufnahme von SoPHi in die Sozialpflegeplanung nach Gründung bestätigt und auch die Unterstützung einer Kooperationsvereinbarung mit dem kommunalen Pflegestützpunkt zur Erstberatung von Pflegebedürftigen als sinnvoll und richtig angesehen.

 

Das Zustimmungserfordernis der Bürgerschaft ergibt sich aus den Anforderungen

der KV M-V an eine Beteiligung einer Tochter (hier der WVG) an einem wirtschaftlichen Unternehmen in Privatrechtsform (§ 69 Abs.2, § 68 Abs. 1 Ziffer 1 und § 73 Abs. 1 KV M-V).

 

Die Umsetzung des Beschlusses und notarielle Beurkundung sowie die Aufnahme der Geschäftstätigkeit kann erst nach Abschluss des Anzeigeverfahrens gemäß § 77 KV M-V bei der Rechtsaufsichtsbehörde erfolgen.

 

 

Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt:

Soweit durch die notwendige Finanzausstattung der Gesellschaft durch die WVG mit liquiden Mitteln in den beiden ersten Geschäftsjahren der Mindestliquiditätsbedarf der WVG unterschritten wird, könnte dies Auswirkungen auf die Höhe der Gewinnabführung an den Haushalt der Stadt haben. 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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19.09.2016 - Ausschuss für Sport, Soziales und Jugend

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19.09.2016 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen

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20.09.2016 - Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Kultur

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27.09.2016 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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10.10.2016 - Bürgerschaft (BS) - mit Änderungen