Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0319-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Organisationsform


Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zusammen mit den Landkreisen Vorpommern-Greifswald und Vorpommern-Rügen und der Hansestadt Stralsund bei der Konstituierung eines nach außen gerichteten Vereins für Regionalmarketing und –entwicklung Vorpommern auf Basis der Ergebnisvariante 3 des agiplan-Gutachtens, der sich im Wesentlichen nach einer neuen Aufgabenverteilung der Wirtschaftsförderung in Vorpommern ausrichtet, mitzuwirken.

 

Ziel ist es, gemeinsam eine neue Struktur zu schaffen, die eine höhere Bedarfsorientiertheit, eine verbesserte regionale Arbeitsteilung und eine breitere Finanzierbarkeit sichert.

 

2. kommunale Wirtschaftsförderung


Weiterhin sichert der Oberbürgermeister die Aufgabenerfüllung der kommunalen Wirtschaftsförderung ab. Diese kümmert sich vorrangig um die Betreuung der Bestandsunternehmen, die Vernetzung der Unternehmen mit weiteren intermediären Akteuren, die Unterstützung von Unternehmen bei der Beantragung und Durchführung von Förderprojekten und die Ansiedlungsbegleitung. In Anlehnung an die Rollenbilder des agiplan-Gutachtens liegen die Schwerpunkte der kommunalen Wirtschaftsförderung bei „Kümmerer“, „Lotse“ und auch „Netzwerker“. Netzwerker-Rollen haben sowohl die kommunale Wirtschaftsförderung als auch der Verein gemeinsam, denn Netzwerke bilden die Grundlage für Schnittstellen, Kommunikation und Zusammenarbeit in Vorpommern. Weitere Aufgaben sind die Infrastrukturentwicklung und die Erfüllung der Aufgaben der EU-Dienstleistungsrichtlinie als zuständige Stelle. Externe Ansiedlungsanfragen, die keinen konkreten Ort benennen, werden künftig von den Kreiswirtschaftsförderungen an die Gebietskörperschaften verteilt und koordiniert.

 

3. Entscheidung zur Wirtschaftsfördergesellschaft Vorpommern GmbH (WFG)

 

Der Oberbürgermeister wird sich über die Zukunft der Wirtschaftsfördergesellschaft Vorpommern mbH mit den anderen verbliebenen Gesellschaftern abstimmen und in diesem Zusammenhang einen Zeitplan zur Aufgabenübernahme durch einzelne Gesellschafter bzw. den zu gründenden Verein entwickeln, soweit die Gesellschaft übereinstimmend nicht mehr fortgeführt werden soll. Er wird in der Gesellschafterversammlung darauf hinwirken, dass seitens der Gesellschafter in diesem Fall den Mitarbeitenden der WFG eine Übernahmeperspektive in die Verwaltungen bzw. in den zu gründenden Verein angeboten wird, die es ermöglicht, den laufenden Geschäftsbetrieb geordnet abzuwickeln.

 

4. Finanzielle Auswirkungen
 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in Abhängigkeit der Entscheidungen der Kreistage der beiden Landkreise Vorpommern-Greifswald und Vorpommern-Rügen, die im Prozess der Neustrukturierung der Wirtschaftsförderung in Vorpommern getroffen werden, mögliche Kosten für die Universitäts- und Hansestadt Greifswald zu ermitteln.

 

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Sachdarstellung

Am 05.08.2020 tagten die Wirtschaftsausschüsse der Hansestädte Greifswald und Stralsund sowie der Landkreise Vorpommern-Greifswald und Vorpommern-Rügen in gemeinsamer Sitzung. Vorgestellt wurde der Ergebnisbericht der Studie zur "Wirtschaftsförderung in Vorpommern" von der agiplan GmbH. Dabei ging es darum, wie zukünftig die Wirtschaftsförderung und das Regionalmarketing in Vorpommern organisiert werden soll. Eine Einbeziehung der Partner der Regionalentwicklung wie Landesinstitutionen, Kammern, Verbänden und Hochschulen ist dabei essentiell, denn diese sind Motoren der Region. Die Studie belegt teure Doppelstrukturen und keine gemeinsame Strategie. Eine effiziente Zusammenarbeit mit definierten Zielen ist die Chance, ganz Vorpommern gemeinsam voran zu bringen und weiterzuentwickeln, denn gemeinsam sind wir stärker im Wettbewerb der Regionen in Deutschland und Europa.

 

Das beauftragte Unternehmen, die agiplan GmbH, präsentierte drei mögliche Varianten einer Neuausrichtung der Wirtschaftsförderung der Region Vorpommern. Favorisiert wird die Gründung eines Vereins für Regionalmarketing und -entwicklung Vorpommern, der die Förderung des Regionalmarketings und der Regionalentwicklung der gesamten Region Vorpommern als Kernaufgabe hat. Gleichzeitig wird in dieser Variante aber auch ein Fokus auf die Stärkung der kommunalen  Wirtschaftsförderung in den Hansestädten und in den beiden Landkreisen gelegt. Die Bestandspflege soll dabei in den kommunalen Verwaltungen liegen, denn diese können direkt helfen und entscheiden u.a. über B-Pläne und Baugenehmigungen, wenn sich bestehende Unternehmen erweitern wollen. Der Verein für Regionalmarketing und -entwicklung Vorpommern soll (in Anlehnung an agiplan) zudem die Rolle des „Strategen“ übernehmen. Hierbei geht es um Entwicklungskonzepte, Leitbilder und ein Zielsystem für Vorpommern, aber auch um Koordinierung von Kompetenzfeldern und Leitmärkten sowie die aktive Beförderung von Innovationen.

 

Die Landkreise Vorpommern-Greifswald, Vorpommern-Rügen sowie die Hansestädte Greifswald und Stralsund starten mit einem guten Potential und können in einer neuen Vereinsstruktur auch weitere Partner wie Hochschulen, Kammern und auch einzelne Unternehmen schlagkräftig und enger einbeziehen. Außerdem soll der Fokus des Regionalmarketingvereins Vorpommern darauf gerichtet sein, in Zusammenarbeit mit der Landeswirtschaftsförderung Unternehmen von außen hier anzusiedeln.

 

Als federführend werden hier allerdings die beiden Landkreise gesehen, die den geographischen Rahmen für Vorpommern abbilden. Deshalb sind die Entscheidungen der beiden Kreistage für den weiteren Prozessverlauf maßgebend.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Nein

 

Finanzhaushalt

Nein

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

Nein

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

X

 

Begründung:

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

09.11.2020 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - ungeändert abgestimmt

Erweitern

11.11.2020 - Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Digitalisierung - ungeändert abgestimmt

Erweitern

30.11.2020 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt