Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/07/0031

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister wird gebeten, sich bei der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern für eine Änderung der Bäderverkaufsverordnung (BädVerkVO M-V) bzw. des Ladenöffnungsgesetzes (LöffG M-V) dahingehend einzusetzen, dass für Greifswald hinsichtlich der Zahl verkaufsoffener Sonntage vergleichbare Regelungen zu den Hansestädten Stralsund und Wismar bestehen.

Reduzieren

Sachdarstellung

Das Ladenöffnungsgesetz M-V gestattet in seinem §6 grundsätzlich vier verkaufsoffene Sonntage pro Kalenderjahr. §10 des Gesetzes ermöglicht Abweichungen davon durch Verordnung für verschiedene Kategorien von Orten. Die Bäderverkaufsverordnung ermöglicht dann in §4 ausschließlich den Hansestädten Wismar und Stralsund als Weltkulturbestädten zwölf verkaufsoffene Sonntage im Jahr. Diese Ungleichbehandlung stellt einen erheblichen Wettbewerbsnachteil für die Greifswalder Innenstadt und die dortigen Einzelhändler dar. Dies gilt insbesondere im Vergleich mit der nahegelegenen Hansestadt Stralsund, die mit Greifswald ein gemeinsames Oberzentrum bildet. Gerade aufgrund der andauernden Corona-Pandemie und den weiterhin bestehenden Einschränkungen ist es somit notwendig auch den Greifswalder Einzelhändlern zusätzliche verkaufsoffene Sonntage zu ermöglichen. Der Oberbürgermeister wird gebeten sich dem Land gegenüber dafür einsetzen, dass Greifswald in der Bäderverkaufsverordnung einen Stralsund und Wismar vergleichbaren Status erhält. In den kommenden Jahren, insbesondere aufgrund des bevorstehenden Caspar-David-Friedrich-Jubiläums 2024 und der Erweiterung des Pommerschen Landesmuseums, wird der Tourismus in Greifswald stark zunehmen und sich von Art und Umfang her demjenigen von Stralsund und Wismar annähern. Eine Gleichbehandlung dieser drei Städte ist dann folgerichtig. Sollte eine Änderung der Bäderverkaufsverordnung nicht ausreichen, wird der Oberbürgermeister gebeten sich für eine entsprechende Änderung des Ladenöffnungsgesetzes einzusetzen.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

 Nein

 

Finanzhaushalt

 Nein

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

x 

 

Begründung:

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

01.03.2021 - Bürgerschaft (BS) - vertagt

Erweitern

10.03.2021 - Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Digitalisierung - ungeändert abgestimmt

Erweitern

22.03.2021 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

Erweitern

22.04.2021 - Hauptausschuss (HA) - abgelehnt