Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/666

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die Haushaltssatzung 2012 der Universitäts- und Hansestadt Greifswald sowie den Haushaltsplan 2012 unter Einbeziehung der Veränderungslisten.

 

  1. Die Bürgerschaft beschließt, den Fehlbetrag des Ergebnishaushaltes gemäß §18 Abs. 2 Satz 1 der GemHVO M-V durch Entnahme aus der Kapitalrücklage zu decken.

 

 

 

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Sachdarstellung

Anlagen

  1. Haushaltssatzung 2012 
  2. Haushaltsplan 2012 einschließlich Anlagen
  3. Veränderungslisten zum Haushaltsplan
    (Die Veränderungslisten setzten sich zusammen aus den Veränderungsvorschlägen der Verwaltung, dem Vorschlag für die Aktivierung von Eigenleistungen und den von der Verwaltung übernommenen Vorschlägen der Fraktionen, über die Konsens erzielt wurde.)

 

 


Haushaltssatzung

der Universitäts- und Hansestadt Greifswald

für das Haushaltsjahr 2012

 

 

Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald vom 20.02.2012 und mit Genehmigung des Innenministeriums folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

 

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird

 

1. im Ergebnishaushalt

 

a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf  92.826.100 EUR

    der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 95.877.500 EUR

    der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf   -3.051.400 EUR

 

b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf       0 EUR

    der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf       0 EUR

    der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf       0 EUR

 

c) das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf    -3.051.400 EUR

    die Einstellung in Rücklagen auf         0 EUR

    die Entnahmen aus Rücklagen auf   -3.051.400 EUR

    das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf  0 EUR

 

2. im Finanzhaushalt

 

a) die ordentlichen Einzahlungen auf        87.561.900 EUR

    die ordentlichen Auszahlungen auf      91.433.800 EUR

    der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf    - 3.871.900 EUR

 

b) die außerordentlichen Einzahlungen auf             0 EUR

    die außerordentlichen Auszahlungen auf           0 EUR

    der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf         0 EUR

 

c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf    12.129.500 EUR

    die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf     27.689.100 EUR

    der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf       -15.559.600 EUR

 

d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf      23.776.500 EUR

    die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf      4.345.000 EUR

    der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  19.431.500 EUR

 

festgesetzt.


§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen

(Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf                13.596.600 EUR.

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt

auf           39.949.200 EUR.

 

 

§ 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit

 

Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt

auf           17.000.000 EUR.

 

 

§ 5 Hebesätze

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden, wie folgt, festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

 

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen

    (Grundsteuer A) auf         300 v. H.

 

b) für die Grundstücke

    (Grundsteuer B) auf           430 v. H.

 

2. Gewerbesteuer auf         400 v. H.

 

 

§ 6 derzeit nicht belegt

 

 

§ 7 Stellen gemäß Stellenplan

 

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 734,79 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

 

 

§ 8 Eigenkapital

 

Der Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres

betrug         liegt noch nicht vor.

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des

Haushaltsvorjahres beträgt      liegt noch nicht vor.

und zum 31.12. des Haushaltsjahres              kann noch nicht berechnet werden.

 

§ 9 Besonderer Bewirtschaftungsregelungen

1. Von der gegenseitigen Deckungsfähigkeit gemäß § 14 Abs. 1 GemHVO- Doppik werden hiermit folgende Aufwendungen ausgenommen:


- Interne Leistungsverrechnungen

- Abschreibungen

- Einstellungen in Rücklagen

- Personalaufwendungen/ Versorgungsaufwendungen

- Bewirtschaftungskosten

- Mieten und Pachten

2. Aufgrund sachlichen Zusammenhangs wird für folgende Aufwendungen bzw. Auszahlungen gemäß § 14 Abs. 2 GemHVO- Doppik jeweils per Haushaltsvermerk die gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb der Aufwands- bzw. Auszahlungsart erklärt:

 

- Personalaufwendungen/ Versorgungsaufwendungen

- Interne Leistungsverrechnungen

- Abschreibungen

- Einstellungen in Rücklagen

- Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen

- Bewirtschaftungskosten

- Mieten und Pachten

 

 

 

 

 

Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am   erteilt.

 

 

 

 

 

 

 

Greifswald,        Dr. Arthur König                                                                                                                               Oberbürgermeister

 

     Siegel

 

 

 

(Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 3 KV M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am ....... durch das Innenministerium erteilt.

Alternativ:

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Abs. 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom .......... angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

 

Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme

vom  bis (Wochentag, Datum)

von   bis   Uhr,

im Rathaus, Zimmer öffentlich aus. Greifswald, den ..................)

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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21.11.2011 - x(bis 2011-12-12) Zeitweiliger Ausschuss für Jugend - nicht abgestimmt

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21.11.2011 - x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Haushaltsplanung, Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus und Liegenschaftsangelegenheiten - nicht abgestimmt

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22.11.2011 - Ausschuss für Sport

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22.11.2011 - x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Bauwesen und Umwelt - nicht abgestimmt

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23.11.2011 - x(bis 2011-12-12) Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Behinderte, Senioren und Wohnen

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23.11.2011 - x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Schulen, Bildung, Universität, Wissenschaft und Kultur

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28.11.2011 - Hauptausschuss (HA)

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16.01.2012 - x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Haushaltsplanung, Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus und Liegenschaftsangelegenheiten - vertagt

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17.01.2012 - x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Bauwesen und Umwelt

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17.01.2012 - Ausschuss für Sport

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18.01.2012 - x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Schulen, Bildung, Universität, Wissenschaft und Kultur - mit Änderungen

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30.01.2012 - Hauptausschuss (HA)

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02.02.2012 - x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Haushaltsplanung, Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus und Liegenschaftsangelegenheiten

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20.02.2012 - Bürgerschaft (BS) - mehrheitlich