Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/666
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für das Haushaltsjahr 2012
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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●
Erledigt
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Haushaltsplanung, Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus und Liegenschaftsangelegenheiten
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Beratung
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21.11.2011
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●
Erledigt
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x(bis 2011-12-12) Zeitweiliger Ausschuss für Jugend
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Beratung
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21.11.2011
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●
Erledigt
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Bauwesen und Umwelt
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Beratung
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22.11.2011
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●
Geplant
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Ausschuss für Sport
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Beratung
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22.11.2011
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●
Geplant
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Schulen, Bildung, Universität, Wissenschaft und Kultur
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Beratung
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23.11.2011
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●
Geplant
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x(bis 2011-12-12) Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Behinderte, Senioren und Wohnen
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Beratung
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23.11.2011
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●
Geplant
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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●
Gestoppt
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Haushaltsplanung, Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus und Liegenschaftsangelegenheiten
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Beratung
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16.01.2012
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●
Geplant
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Ausschuss für Sport
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Beratung
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17.01.2012
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●
Geplant
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Bauwesen und Umwelt
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Beratung
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17.01.2012
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●
Erledigt
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Schulen, Bildung, Universität, Wissenschaft und Kultur
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Beratung
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18.01.2012
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●
Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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●
Geplant
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Haushaltsplanung, Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus und Liegenschaftsangelegenheiten
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Beratung
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02.02.2012
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●
Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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20.02.2012
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Beschlussvorschlag
- Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die Haushaltssatzung 2012 der Universitäts- und Hansestadt Greifswald sowie den Haushaltsplan 2012 unter Einbeziehung der Veränderungslisten.
- Die Bürgerschaft beschließt, den Fehlbetrag des Ergebnishaushaltes gemäß §18 Abs. 2 Satz 1 der GemHVO M-V durch Entnahme aus der Kapitalrücklage zu decken.
Sachdarstellung
Anlagen
- Haushaltssatzung 2012
- Haushaltsplan 2012 einschließlich Anlagen
-
Veränderungslisten zum Haushaltsplan
(Die Veränderungslisten setzten sich zusammen aus den Veränderungsvorschlägen der Verwaltung, dem Vorschlag für die Aktivierung von Eigenleistungen und den von der Verwaltung übernommenen Vorschlägen der Fraktionen, über die Konsens erzielt wurde.)
der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
für das Haushaltsjahr 2012
Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald vom 20.02.2012 und mit Genehmigung des Innenministeriums folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird
1. im Ergebnishaushalt
a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 92.826.100 EUR
der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 95.877.500 EUR
der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf -3.051.400 EUR
b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 0 EUR
der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 EUR
der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf 0 EUR
c) das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf -3.051.400 EUR
die Einstellung in Rücklagen auf 0 EUR
die Entnahmen aus Rücklagen auf -3.051.400 EUR
das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf 0 EUR
2. im Finanzhaushalt
a) die ordentlichen Einzahlungen auf 87.561.900 EUR
die ordentlichen Auszahlungen auf 91.433.800 EUR
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf - 3.871.900 EUR
b) die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 EUR
die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 EUR
der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0 EUR
c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 12.129.500 EUR
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 27.689.100 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -15.559.600 EUR
d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 23.776.500 EUR
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 4.345.000 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 19.431.500 EUR
festgesetzt.
§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen
(Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 13.596.600 EUR.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt
auf 39.949.200 EUR.
§ 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt
auf 17.000.000 EUR.
§ 5 Hebesätze
Die Hebesätze für die Realsteuern werden, wie folgt, festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen
(Grundsteuer A) auf 300 v. H.
b) für die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf 430 v. H.
2. Gewerbesteuer auf 400 v. H.
§ 6 derzeit nicht belegt
§ 7 Stellen gemäß Stellenplan
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 734,79 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
§ 8 Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres
betrug liegt noch nicht vor.
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des
Haushaltsvorjahres beträgt liegt noch nicht vor.
und zum 31.12. des Haushaltsjahres kann noch nicht berechnet werden.
§ 9 Besonderer Bewirtschaftungsregelungen
1. Von der gegenseitigen Deckungsfähigkeit gemäß § 14 Abs. 1 GemHVO- Doppik werden hiermit folgende Aufwendungen ausgenommen:
- Interne Leistungsverrechnungen
- Abschreibungen
- Einstellungen in Rücklagen
- Personalaufwendungen/ Versorgungsaufwendungen
- Bewirtschaftungskosten
- Mieten und Pachten
2. Aufgrund sachlichen Zusammenhangs wird für folgende Aufwendungen bzw. Auszahlungen gemäß § 14 Abs. 2 GemHVO- Doppik jeweils per Haushaltsvermerk die gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb der Aufwands- bzw. Auszahlungsart erklärt:
- Personalaufwendungen/ Versorgungsaufwendungen
- Interne Leistungsverrechnungen
- Abschreibungen
- Einstellungen in Rücklagen
- Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen
- Bewirtschaftungskosten
- Mieten und Pachten
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am erteilt.
Greifswald, Dr. Arthur König Oberbürgermeister
Siegel
(Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 3 KV M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am ....... durch das Innenministerium erteilt.
Alternativ:
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Abs. 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom .......... angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme
vom bis (Wochentag, Datum)
von bis Uhr,
im Rathaus, Zimmer öffentlich aus. Greifswald, den ..................)
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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4,5 MB
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2
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öffentlich
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354,8 kB
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3
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öffentlich
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663,8 kB
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4
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öffentlich
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1,3 MB
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